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der Getränkepacht seit 1822 die Zufuhr von Kornbranntwein
und Kornspiritus, Liqueuren verschiedener Art, Kirsch'wasser,
Meth und Bier an Private verboten.
(Aus Steinhaus Russlands industrielle und commercielle Ver
hältnisse; Leipzig 1852 S. 110.)
Indessen soll nach vorliegenden Nachrichten die Besteuerung
der Branntweinerzeugung in Russland ebenfalls eine Aenderung
erfahren.
Branntwein-Erzeugung in Prenssen und in den übrigen Vereins
ländern, welche mit diesem die Branntweinsteuer tbeileu.
Die Branntweinbrennerei hat in den Zollvereinsländern nicht
nur eine grosse Ausdehnung, sondern auch eine hohe Stufe von
Cultur erreicht. Es erscheint deshalb interessant und wichtig,
diesen Industriezweig in Bezug auf jene Staaten etwas näher
ins Auge zu fassen.
Nach Dieterici’s statistischer Uebersieht des Verkehrs und
Verbrauchs im deutschen Zollverein, Berlin 1851 4. Fortsetzung,
Zeitraum von 1846 — 1848, dann Otto Hübner’s Jahrbuch für
Volkswirthschaft und Statistik 8. Jahrgang, Berlin 1863, bestanden
in Preussen und in den übrigen Vereinsländern, welche mit diesem
Staate die Branntweinsteuer theilen, Branntweinbrennereien
1848. 1861. 1863*).
in den Städten 2,543 . . . 1,438 . . . 1,411
auf dem Lande 11,431 . . . 6,711 . . . 6,503
Zusammen 13,974 . . . 8.149 . ~ . 7,914.
Davon waren im Betriebe:
in den Städten 1,888 . . . 1,160 . . . 1,126
auf dem Lande 8,281 . . . 5,095 . . . 4,895
Zusammen . . . 10,169 . . . 6,255 . . . 6,021.
Daraus geht hervor, dass die Anzahl der Brennereien über
haupt als auch die im Betriebe befindlichen insbesonders im Vor
laufe von 15 Jahren bedeutend abgenommen haben.
Davon haben hauptsächlich verarbeitet:
*) Zeitschrift des Vereins deutscher Spiritusfabrikanten 7. Jahrgang
2. Heft S. 86 (1864).