485
1
r
4 sM-
1848.
1861.
1863.
Getreide.
in B r e
n n e
reien
In den Städten
949 .. .
741
. . 730
Auf dem Lande
1,334 . . .
937
. . 880
2,283 . .
1,678
. . . 1,610
Kartoffeln.
In den Städten
765 . . .
241
. . 250
Auf dem Lande
5,524 . .
2,890
. . . 2,988
6,289 . . .
3,131
. . 3,238.
Andere Stoffe.
In den Städten
174 . .
178
. . . 146
Auf dem Lande
1,423 . .
1,268
. . 1,027
1,597 . .
1,446
. . . 1,173.
An Branntweinsteuer entrich-
teten von den betriebenen Brenne-
reien:
5000 Thaler und darüber . . . .
140 . .
377
. . . 542
500 bis 5000 Thaler
2,453 . . .
2,532
. . 2,495
50 bis 500 Thaler
4,734 . .
1,661
. . 2,523
Unter 50 Thaler
2,842 . .
1,685
. . 1,592
10,169 . .
6,255
. . 7,152.
Aus diesen Nachweisungeu folgt, dass vorzüglich die kleine
ren Brennereien ihren Betrieb eingestellt, und dass die grösseren
denselben ausgedehnt haben.
Die Einnahme an Branntweinsteuer war:
1848. 1861. 1863.
6.199,627 Thlr. 8.704,772 Thlr. 10.084,559 Thlr.
Die Steuervergü
tung für exportir-
ten Branntwein . .
304,684 Thlr. 1.388,841 Thlr. 2.264,905 Thlr.
Netto-Einnahme . 5.894,943 Thlr. 7.315,931 Thlr. 7.819,654 Thlr.
Die Branntweinerzeugung würde hiernach bedeutend zuge
nommen haben. Es war dies aber weniger der Fall, weil der
Mehrertrag an Steuer grossentheils der Erhöhung des Steuer
satzes zugeschrieben werden muss.
Der Steuerertrag auf den Kopf der Bevölkerung war durch
schnittlich :
Ml'