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von 103.093,920 Dresdner Kannen (ä 2 s / 8 Wiener Seidel). Aus
24 Kannen Maischraum werden bei gutem Betriebe erfahrungs-
mässig 3 % Kannen Branntwein von 50°/ o Tr all es gewonnen.
Die Getreidebrennereien erzeugen auch Presshefe.
In Sachsen ist so wie in Preussen der benützte Gährbottich-
raum versteuert, und es finden in Betreff der verarbeiteten
Rohstoffe Abstufungen der Steuersätze Statt.
Der allgemeine Steuersatz für einen Dresdner Eimer zu
72 Kannen Branntwein von 50% Tralles war mit 3 Thaler 1 %
Groschen festgesetzt. Auf 20 Kannen Maischraum für mehlige
Stoffe entfiel ein Betrag von 1 Groschen.
In Folge der dadurch hervorgerufenen Cultur des Dick
maischens wurde seit 1. Januar 1841 der Steuersatz auf 2 Neu
groschen für 24 Kannen Maischraum erhöht, und ist seitdem
noch eine weitere Erhöhung der Maischsteuer eingetreten.
Landwirthschaftliche Brennereien gemessen eine Ermässigung
der Steuer.
Im Jahre 1863 betrug die eingegangene Branntweinsteuer
überhaupt 857,146 Thaler, die Rückvergütung für ausgeführten
Spiritus 161,903 Thaler.
Die Grösse des Betriebes einer Brennerei kann am besten
aus dem jährlich gezahlten Steuerbetrag derselben beurtheilt
werden und hiernach befanden sich in Sachsen in den Jahren
1851. 1863.
Brennereien
die unter 50 Thaler Steuer zahlten 173 .. . 31
„ von 50 bis 500 Thaler Steuer entrichteten 124 . . . 298
„ „ 500 „ 5000 „ „ „ 422 .. . 446
„ über 5000 Thaler Steuer entrichteten ... 3 ... 18.
Es werden noch namhafte Mengen Branntwein, Rum und
Arrack nach Sachsen eingeführt, ein Theil davon aber wieder
exportirt. Bei Ausfuhr wird die Steuer rückvergütet, ebenso,
wenn Branntwein in grösseren Mengen zu chemischen Zwecken
verwendet wird, in welchem Falle er vorher denaturirt (zum
Genüsse untauglich gemacht) werden muss.
Die Consumtion von Branntwein in Sachsen betreffend, so
wird zwar nicht aller erzeugte Branntwein oder Weingeist con-
sumirt, dagegen wieder ein nicht unbedeutendes Quantum davon
eingeführt. Auf die ganze Bevölkerung vertheilt, entfallen nach