Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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von 103.093,920 Dresdner Kannen (ä 2 s / 8 Wiener Seidel). Aus 
24 Kannen Maischraum werden bei gutem Betriebe erfahrungs- 
mässig 3 % Kannen Branntwein von 50°/ o Tr all es gewonnen. 
Die Getreidebrennereien erzeugen auch Presshefe. 
In Sachsen ist so wie in Preussen der benützte Gährbottich- 
raum versteuert, und es finden in Betreff der verarbeiteten 
Rohstoffe Abstufungen der Steuersätze Statt. 
Der allgemeine Steuersatz für einen Dresdner Eimer zu 
72 Kannen Branntwein von 50% Tralles war mit 3 Thaler 1 % 
Groschen festgesetzt. Auf 20 Kannen Maischraum für mehlige 
Stoffe entfiel ein Betrag von 1 Groschen. 
In Folge der dadurch hervorgerufenen Cultur des Dick 
maischens wurde seit 1. Januar 1841 der Steuersatz auf 2 Neu 
groschen für 24 Kannen Maischraum erhöht, und ist seitdem 
noch eine weitere Erhöhung der Maischsteuer eingetreten. 
Landwirthschaftliche Brennereien gemessen eine Ermässigung 
der Steuer. 
Im Jahre 1863 betrug die eingegangene Branntweinsteuer 
überhaupt 857,146 Thaler, die Rückvergütung für ausgeführten 
Spiritus 161,903 Thaler. 
Die Grösse des Betriebes einer Brennerei kann am besten 
aus dem jährlich gezahlten Steuerbetrag derselben beurtheilt 
werden und hiernach befanden sich in Sachsen in den Jahren 
1851. 1863. 
Brennereien 
die unter 50 Thaler Steuer zahlten 173 .. . 31 
„ von 50 bis 500 Thaler Steuer entrichteten 124 . . . 298 
„ „ 500 „ 5000 „ „ „ 422 .. . 446 
„ über 5000 Thaler Steuer entrichteten ... 3 ... 18. 
Es werden noch namhafte Mengen Branntwein, Rum und 
Arrack nach Sachsen eingeführt, ein Theil davon aber wieder 
exportirt. Bei Ausfuhr wird die Steuer rückvergütet, ebenso, 
wenn Branntwein in grösseren Mengen zu chemischen Zwecken 
verwendet wird, in welchem Falle er vorher denaturirt (zum 
Genüsse untauglich gemacht) werden muss. 
Die Consumtion von Branntwein in Sachsen betreffend, so 
wird zwar nicht aller erzeugte Branntwein oder Weingeist con- 
sumirt, dagegen wieder ein nicht unbedeutendes Quantum davon 
eingeführt. Auf die ganze Bevölkerung vertheilt, entfallen nach
	        
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