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dem Durchschnitte der Jahre von 1840 — 1851 auf den Kopf,
9.1 Kannen.
Derjenige , welcher sich über das Brennereigewerbe in
Sachsen in Betreff der Verbreitung, Umfang und Bedeutung
desselben, seinen Einfluss auf die Landwirtschaft, Besteuerung,
Consumtion, dann seiner Beziehungen zum Staate belehren will,
findet diese Belehrung in dem oben genannten ausgezeichneten
statistischen Werke. Das darin Gesagte findet auch auf andere
Staaten gleiche Anwendung.
Branntweinerzeugung in den Zollvereinsstaaten.
In allen Staaten ist die Branntweinproduction einem fort
währenden Schwanken unterworfen, weshalb die von Jahr zu
Jahr sich darüber ergebenden Zahlenverhältnisse keine Stetigkeit
zeigen.
Man kann jedoch nach den sich herausstellenden Ergeb
nissen annehmen, dass die sich ergebenden Verhältnisse einzelner
Jahre, wenn auch nicht jedesmal das absolute, so doch meist
das relative Maass anzeigen, in welchem die Branntweinerzeu
gung verschiedener Länder zu einander steht.
So wurden nach Dieterici im Jahre 1842 an Branntwein
von 50 pCt. Tralles (20 u A.) im Zollvereine erzeugt, und zwar:
in Preussen 200.000,000 Quart
„ Sachsen . 10.000,000 „
„ Baden 5.000,000 „
„ Kurhessen 8.300,000 „
im Grossherzogthum Hessen 7.000,000 „
in Thüringen 5.500,000 ,.
„ Frankfurt a. M 500,000 „
„ den anhaitischen und ähnlichen mit Preus-
sen vereinigten Ländern 3.000,000 . ,,
Nach Schätzung:
in Baiern 22.000,000 ,.
„ Württemberg 3.000,000 „
„ Luxemburg 800,000 „
Zusammen im Zollverein 265.100,000 Quart,
Der preussische Staat, welcher circa 56 pCt. der Totalbe-