Wenn es erlaubt ist, die Ausdehnung zu beklagen, welche
eine einheimische Industrie gewonnen hat, so sei dies in der
Schweiz zuverlässig in Betreff der Branntweinbrennerei der
Fall. Diese habe sich nämlich nicht nur über alle Cantone,
sondern, es dürfe wohl behauptet werden, beinahe über alle
Gemeinden derselben verbreitet. In manchen Cantonen bestehe
auf jedem grossen Bauernhof eine Branntweinbrennerei. Bei
spielsweise mag angeführt werden, dass in einer Gemeinde des
Bezirks Winterthur, welche nicht mehr als 563 Einwohner und
55 Häuser zählt, 20 Bauern Branntwein brennen. Neben diesen
kleinen Brennereien auf einzelnen Bauernhöfen vertheilen sich
gegen 1500 grössere Brennereien auf alle Cantone der Schweiz.
Der Canton Bern zählte 1843 .... 350 Brennereien
„ „ Solothurn 183 „
Я » Thurgau 250 „
welche zusammen mehr als 30,000 Saum (nahe 90,000 W. Eimer)
erzeugten, und zum bei Weitem grössten Theil im Lande selbst
consumirt werden.
In diesen Brennereien werden Obst aller Art, Aepfel, Kir
schen, Zwetschken, Trauben, Getreide, Kartoffeln, Enzianwur
zeln, Treber, Wein- und Bierhefe auf Branntwein verarbeitet.
Bei dieser ungeheueren (?) innern Production von gebrann
ten Wassern sei die starke Einfuhr von solchen aus dem Aus
lande doppelt auffallend. Es sind nämlich Weingeist, Brannt
wein und Liqueure in die Schweiz eingeführt worden :
im Jahre 1841 . . . 62,133 Centner,
„ „ 1842 . . . 59,695
„ „ 1843 . . . 55,005 „
Am auffallendsten ist diese Einfuhr in Bern, und stieg vom
Jahre 1831 von 1131 Saum bis 1843 auf 7793 Saum (fast а 3
Eimer).
In der Unzahl von Wirths- und Schankhäusern, wie sie
mehrere Cantone aufweisen, so wie in zu grosser Erleichterung
des Kleinverkaufs und des Hausirens mit geistigen Ge
tränken, erblickt man dort eine wesentliche Unterstützung der
immer mehr überhandnehmenden Genusssucht, eine Veranlassung
zu unnöthigen Ausgaben und Müssiggang, eine Quelle der Ver-
Branntweinerzeugung in der Schweiz.