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In beiden Beziehungen zeigen diese Zahlen keine Stetigkeit
und unterliegen fortwährenden Veränderungen wie durch Ver
gleichung derselben zu ersehen ist.
Nach dem ersteren Ausweis haben im Jahre 1802 die
Brennereien, welche über 80 Eimer Maische täglich erzeugten
und verarbeiteten abgenommen; nach dem zweiten Ausweis
dagegen haben die Brennereien, welche jährlich eine grössere
Geldsumme steuerten, zugenommen.
Diese Erscheinung kann demnach nur daher kommen, dass
die Brennereien mittlerer Grösse durch einen viel längeren Zeit
raum im Jahre betrieben wurden und deshalb im Verlaufe eines
Jahres höhere Steuerbeträge entrichteten.
Der erste Ausweis giebt demnach Aufschluss über die G r ö s s e
der Einrichtung, und der zweite Ausweis giebt Aufschluss
über die Grösse des Betriebes der Brennereien.
Von Wesenheit ist die Beachtung des versteuerten Gähr-
bottichraums und des erzeugten Branntweins, so wie der davon
im Ganzen gezahlte Steuerbetrag.
Es wurde an Gährbottichraum versteuert in W. Eimern
1861. 1862.
Mittelst Abfindung 17.827,079 . . . 19.304,584
In ärarischer Regie 16.196,681 . . . 18.372,298,
dann für Steinobst, Wein, Weinhefe,
Wein- und Obstmost 250,402 . . . 996,872.
Zusammen Eimer Gährbottichraum . 34.274,162 7 ." . 38.674,754.
Es hatte demnach die Branntweinerzeugung im Jahre 1862
gegen das Jahr 1861 zugenommen.
Aus dem versteuerten Gährbottichraum lässt sich annähernd
die Menge des erzeugten Branntweins schätzen. Sowohl die
Erfahrung als auch eine vergleichende Berechnung zeigen näm
lich, dass man die Alkoholausbeute aus dem versteuerten Gähr
bottichraum inclusive V,o Steigraum auf 6 Eimerprocente pr.
Eimer annehmen kann, wobei eine mittlere Dicke des Einmai
schens von 15° Saccharimeter und eine Vergährung der Mai
schen nur bis 2° Saccharimeter vorausgesetzt wird. Hiernach
würde resultiren:
1861. 1862.
eine Alkoholausbeute in Eimer-
Procenten von 205.444,972 . . . 232.048,524.