Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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In beiden Beziehungen zeigen diese Zahlen keine Stetigkeit 
und unterliegen fortwährenden Veränderungen wie durch Ver 
gleichung derselben zu ersehen ist. 
Nach dem ersteren Ausweis haben im Jahre 1802 die 
Brennereien, welche über 80 Eimer Maische täglich erzeugten 
und verarbeiteten abgenommen; nach dem zweiten Ausweis 
dagegen haben die Brennereien, welche jährlich eine grössere 
Geldsumme steuerten, zugenommen. 
Diese Erscheinung kann demnach nur daher kommen, dass 
die Brennereien mittlerer Grösse durch einen viel längeren Zeit 
raum im Jahre betrieben wurden und deshalb im Verlaufe eines 
Jahres höhere Steuerbeträge entrichteten. 
Der erste Ausweis giebt demnach Aufschluss über die G r ö s s e 
der Einrichtung, und der zweite Ausweis giebt Aufschluss 
über die Grösse des Betriebes der Brennereien. 
Von Wesenheit ist die Beachtung des versteuerten Gähr- 
bottichraums und des erzeugten Branntweins, so wie der davon 
im Ganzen gezahlte Steuerbetrag. 
Es wurde an Gährbottichraum versteuert in W. Eimern 
1861. 1862. 
Mittelst Abfindung 17.827,079 . . . 19.304,584 
In ärarischer Regie 16.196,681 . . . 18.372,298, 
dann für Steinobst, Wein, Weinhefe, 
Wein- und Obstmost 250,402 . . . 996,872. 
Zusammen Eimer Gährbottichraum . 34.274,162 7 ." . 38.674,754. 
Es hatte demnach die Branntweinerzeugung im Jahre 1862 
gegen das Jahr 1861 zugenommen. 
Aus dem versteuerten Gährbottichraum lässt sich annähernd 
die Menge des erzeugten Branntweins schätzen. Sowohl die 
Erfahrung als auch eine vergleichende Berechnung zeigen näm 
lich, dass man die Alkoholausbeute aus dem versteuerten Gähr 
bottichraum inclusive V,o Steigraum auf 6 Eimerprocente pr. 
Eimer annehmen kann, wobei eine mittlere Dicke des Einmai 
schens von 15° Saccharimeter und eine Vergährung der Mai 
schen nur bis 2° Saccharimeter vorausgesetzt wird. Hiernach 
würde resultiren: 
1861. 1862. 
eine Alkoholausbeute in Eimer- 
Procenten von 205.444,972 . . . 232.048,524.
	        
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