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süsster Gewürzbranntwein (Rosoglio, Liqueur) ab, wobei jedoch
nicht übersehen werden darf, dass ein beträchtlicher Antheil
Weingeist auch zu anderen Zwecken verwendet wird.
Nach Ausweis A. kann man annehmen, dass mit Ausschluss
des lomb.-venet. Königreiches auf den Kopf der Bevölkerung
eine Branntweinsteuer von 50 kr. Ö. W. entfiel, was einer durch
schnittlichen Consumtion an Branntwein von 5.6 Maass pr. Kopf
gleichkommen dürfte. Doch rangiren die Kronländer dabei in
verschiedener Art, und es wird am meisten Branntwein in Böh
men, Mähren und Schlesien, Galizien mit der Bukowina, dann in
Ungarn consumirt.