Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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von Presshefe bei der Branntweinerzeügung ausser der gewöhn 
lichen Branntweinsteuer vom benutzten Gährbottichraum keine 
besondere Abgabe zu entrichten, und es steht die Nebennutzung 
der Branntweinmaische zur Gewinnung von Presshefe gegen An 
meldung bei der Steuerbehörde jedem Branntweinbrenner frei; 
allein in Bezug auf Benützung der Zeit, der Localitäten und der 
Geräthe wird derselbe dabei etwas beschränkt. Die Umstände 
ferner, das man den versteuerten Gährbottichraum nicht so voll 
ständig benützen kann, als beim gewöhnlichen Betriebe, weil die 
benützten Gährbottiche, von deren Rauminhalt die Steuer ent 
richtet wird, bei der Presshefenerzeugung wegen der stürmischeren 
Gährung nicht so mit Maische angefüllt werden dürfen, als dies 
geschehen kann, wenn keine Presshefe erzeugt werden will, mit 
hin pr. Eimer wirklicher Maische ein grösserer Steuerbetrag 
entfällt, anderntheils die Erfahrung, dass bei der Presshefener 
zeugung immer ein geringer Verlust an Branntweinausbeute 
Statt hat, weil von der gährenden Maische mit der Hefe auch 
Flüssigkeit abgeschöpft wird, welche derselben anhängt, so dass 
ein Tlieil des durch die Gährung gebildeten Alkohols in der 
Hefe verbleibt, dann die weiter vorzunehmenden Operationen 
zur Absonderung der neu gebildeten Hefe von den Getreidehül 
sen oder Trebern und von der noch anhängenden gegohrenen 
Maischwürze durch Auswaschen und deren weitere Behandlung 
bis zur Darstellung der Presshefe als Kaufgut, vertheuern dieses 
Verfahren wieder so, dass der Gewinn dabei einen bedeutenden 
Abbruch erleidet. 
Um dies zu bethätigen, ist es nothwendig, das Verfahren 
anzugeben, welches bis gegenwärtig gewöhnlich bei der Press 
hefenerzeugung befolgt wird, es einer kritischen Prüfung zu 
unterziehen und die Erfolge zu zeigen, welche dabei erhalten 
werden, woraus sich eine mögliche Verbesserung im Verfahren 
leicht ableiten lassen wird. 
Gewöhnliche Methode der Presshefenerzeugung. 
Zur Erzeugung der Presshefe wird von Getreidearten ge* 
Wohnlich nur Roggen und Gerste, letztere im gemalzten Zu 
stande verwendet. Beide müssen sehr fein geschroten sein. Man 
Bfillinß’s Oährunpschomic. III. 33
	        
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