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von Presshefe bei der Branntweinerzeügung ausser der gewöhn
lichen Branntweinsteuer vom benutzten Gährbottichraum keine
besondere Abgabe zu entrichten, und es steht die Nebennutzung
der Branntweinmaische zur Gewinnung von Presshefe gegen An
meldung bei der Steuerbehörde jedem Branntweinbrenner frei;
allein in Bezug auf Benützung der Zeit, der Localitäten und der
Geräthe wird derselbe dabei etwas beschränkt. Die Umstände
ferner, das man den versteuerten Gährbottichraum nicht so voll
ständig benützen kann, als beim gewöhnlichen Betriebe, weil die
benützten Gährbottiche, von deren Rauminhalt die Steuer ent
richtet wird, bei der Presshefenerzeugung wegen der stürmischeren
Gährung nicht so mit Maische angefüllt werden dürfen, als dies
geschehen kann, wenn keine Presshefe erzeugt werden will, mit
hin pr. Eimer wirklicher Maische ein grösserer Steuerbetrag
entfällt, anderntheils die Erfahrung, dass bei der Presshefener
zeugung immer ein geringer Verlust an Branntweinausbeute
Statt hat, weil von der gährenden Maische mit der Hefe auch
Flüssigkeit abgeschöpft wird, welche derselben anhängt, so dass
ein Tlieil des durch die Gährung gebildeten Alkohols in der
Hefe verbleibt, dann die weiter vorzunehmenden Operationen
zur Absonderung der neu gebildeten Hefe von den Getreidehül
sen oder Trebern und von der noch anhängenden gegohrenen
Maischwürze durch Auswaschen und deren weitere Behandlung
bis zur Darstellung der Presshefe als Kaufgut, vertheuern dieses
Verfahren wieder so, dass der Gewinn dabei einen bedeutenden
Abbruch erleidet.
Um dies zu bethätigen, ist es nothwendig, das Verfahren
anzugeben, welches bis gegenwärtig gewöhnlich bei der Press
hefenerzeugung befolgt wird, es einer kritischen Prüfung zu
unterziehen und die Erfolge zu zeigen, welche dabei erhalten
werden, woraus sich eine mögliche Verbesserung im Verfahren
leicht ableiten lassen wird.
Gewöhnliche Methode der Presshefenerzeugung.
Zur Erzeugung der Presshefe wird von Getreidearten ge*
Wohnlich nur Roggen und Gerste, letztere im gemalzten Zu
stande verwendet. Beide müssen sehr fein geschroten sein. Man
Bfillinß’s Oährunpschomic. III. 33