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halt richtig bestimmt, so müsste die specifische Schwere bedeu
tend grösser, nämlich = 1,0222 gewesen sein.
Die Unmöglichkeit der Zahlen beim Weine Nr. 1 springt
so recht in die Augen, wenn man sie mit denselben Zahlen des
Weines Nr. 2 vergleicht. Dieser letztere hat dieselbe specifische
Schwere, aber einen um nahe 1.8 pCt. grösseren Alkoholgehalt
von 12.65 pCt., dagegen einen viel geringeren Extractgehalt von
nur 5.39 pCt. Bei derselben specifischen Schwere des Weines
und bei nur um 1.8 differirenden Alkoholgehalte können die
Gehalte an Extract nicht so sehr verschieden sein, als sie sich
hier dargestellt finden. Bei dem Wein Nr. 2 entsprechen die
Zahlen den Proportionen der Attenuationslehre weit mehr, und
es stellen sich gegen dieselben nur ziemlich kleine Differenzen
von 0.6 pCt. Alkoholgehalt zu viel oder etwa 0.22 pCt. Extract
gehalt zu wenig heraus. Aehnliches gilt von den übrigen Wei
nen, nur bei jenen unter Nr. 5 und 6 zeigt sich der auffallende
Umstand, dass beide gleiche specifische Schweren und Extract-
gehalte besassen, aber einen um nahe 2 pCt. verschiedenen Al
koholgehalt hatten, was wieder unmöglich ist, dann bei den
Weinen Nr. 5 und 9, welche gleiche Extract- und Alkoholge
halte, aber um 0.002 entsprechend 0.5 Grad Saccharimeter-An
zeige verschiedene specifische Schwere zeigten, was ebenfalls
nicht wohl sein kann.
Würden nun dem entsprechend in der vorstehenden Tabelle
die Zahlen corrigirt, so würde dadurch die aufgestellte Ordnung
der Weine wesentlich geändert, worauf sie dann der Ordnung
ihres Handelswerthes nicht mehr in gleicher Art Zusagen möchten.
Berücksichtiget man noch, dass die Weine Nr. 1, 2 und 3
offenbar noch etwas unzersetzten Zucker im Extract enthalten
haben und deshalb süsslich schmecken mussten, dass ferner bei
denselben der Säuregehalt nicht bestimmt wurde, so ist der
Schluss vollkommen gerechtfertigt, dass die vorstehenden Wein-
Analysen nicht geeignet sind, damit die ausgesprochene Ansicht,
zu begründen, dass der Extractgehalt der Weine auf ihre Güte
und Werthbestimmung einen so wesentlichen Einfluss nehme,
dass er die Ordnung ihres Handelswerthes vorzugsweise bedinge.
Auch Fresenius hat sich mit der Untersuchung einiger
vorzüglicher Weine des Rheingaues vom Jahrgange 1846 be
schäftigt, um aus den Resultaten derselben auf die Güte und
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