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und Kernen für sich gegohren, geben sie zwar ein weinartiges,
angenehmes Getränk, welches aber arm ist an Alkohol. Löst
man in dem Safte Stärkmehlzucker auf, oder versetzt man ihn
mit der Hälfte seines Gewichtes einer Lösung desselben von
einer solchen Concentration, dass jene des versüssten Saftes am
Saccharimeter circa 16 — 18 Grade zeigt, so erhält man einen
gut vergohrenen Wein, der in Farbe, Geschmack und Alkohol
gehalt die meiste Aehnlichkeit mit Oesterreicher Wein hat.
Diese Aehnlichkeit ist so gross, dass Mehrere einen von
mir auf diese Art erzeugten Wein für Oesterreicher getrunken
haben.
Stachelbeeren können bei uns in Menge producirt werden
und sind vollkommen geeignet zur Erzeugung angenehmer Wein
gattungen ; nur muss man sie dazu vollkommen ausreifen lassen.
In England wird davon zur Erzeugung des Goosberry-Weines
häufig Gebrauch gemacht.
7. «lohannisbeerwein.
Obwohl die Cultur der Johannisbeeren (ßibes rubrum) bis
zu einem hohen Grade von Vollkommenheit gebracht worden ist,
auch dieses Gewächs und dessen Früchte viel Aehnlichkeit mit
dem Weinstock und den Weintrauben haben, so hat man es doch
bis jetzt nicht dahin bringen können, durch die sorgfältigste
Cultur und Pflege ihnen einen grossem Zuckergehalt zu ver
schaffen und das Uebermass von freier Pflanzensäure (Citronen-
säure und Aepfelsäure) zu benehmen. Der Saft der Johannis
beeren selbst hat nur eine geringe Concentration von circa 10
bis 12 Grad Saccharimeter-Anzeige, und giebt für sich gegohren
einen wenig geistigen, sehr sauren Wein. Besser stellt sich das
Product heraus, wenn man darin so viel Stärkmehlzucker auflöst,
als nothwendig ist, ihm eine grössere Concentration von 18—20
Grad Saccharimeter-Anzeige zu geben. Die Flüssigkeit vergährt
dann ziemlich gut und man erhält einen geistigen, etwas säuer
lichen Wein, welcher trinkbar ist.
Auf dem fürstlich Fürstenherg’schen Dominium Pürglitz
in Böhmen bereiten die Beamten - Frauen häuslich einen sehr
guten Johannisbeerwein, wovon ich eine Probe von dem fürst
lichen Herrn Hofrathe Karl Egon Ebert zur näheren Prüfung
erhielt.