Im Allgemeinen nennt man alle alkoholhaltige, zur Essiger
zeugung vorbereitete Flüssigkeiten Essiggut; wir werden sie
im Besondern Weine nennen und davon je nach der Abstam
mung aus verschiedenen Materialien unterscheiden:
Trauben wein,
Obst- und Beerenwein,
Malzwein,
Malzgetreidewein,
Malz stärkmehl wein,
Zuck er wein (aus gemeinem und Stärkmehlzucker),
Honigwein,
und fügen noch den durch Destillation daraus gewonnenen
Branntwein hinzu.
Auch Rosinen können manchmal mit Vortheil zur Essiger
zeugung verwendet werden; sie müssen zu Mus zerdrückt, mit
warmem Wasser aufgeweicht und bei einer Temperatur von 12
bis 15° R. der Selbstgährung überlassen werden. Man kann
jedoch auch den Eintritt der Gährung durch Zusatz von Hefe
beschleunigen. Die ursprüngliche Concentration der Flüssigkeit
(Rosinenwürze) bestimmt den Alkoholgehalt des erzeugten Ro
sinenweins und die Qualität des daraus entstehenden Rosi
nenessigs. Um anderen Essigen einen Geschmack nach Wein
essig zu ertheilen, mag man dem Weine etwas Rosinenwein oder
der Würze von der Gährung etwas Rosinenmus zusetzen.
Die Gewinnung von Hefe als Nebenproduct bei der
Gährung der Essigwürze.
Schon im 3. Bande S. 529 und früher in der Encyklopädi-
schen Zeitschrift des Gewerbewesens, Jahrgang 1842, Mitthei
lungen S. 78, wurde angegeben, wie man Hefe als Nebenproduct
bei der Gährung der Essigwürze gewinnen könne. Hier wurde
S. 190 gezeigt, dass die dabei abfallende Hefe zum Theil zum
Stellen neuer Portionen Essigwürze verwendet, zum Theil aber
zu anderen Zwecken abgegeben werden könne. Sie kann eben
sowohl für Haushaltungen als zur Weissbrotbäckerei gebraucht
werden, und ist dazu um so geeigneter, weil sie nicht bitter ist
(wie die Bierhefe aus gehopfter Würze ausgeschieden) und dem