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den Essigbildungsprocesses, wo es auf eine genaue Bestimmung
des absoluten Essigsäuregehaltes nicht so sehr ankommt, die
erstere zur Bestimmung des Gehaltes an Essigsäure in dem er
zeugten Essig den Vorzug.
Die physikalische Probe gründet sich auf folgende Be
trachtungen, wobei vorerst die Erzeugung von Essig aus ver
dünntem Branntwein von jener aus Trauben- oder Malzwein &c.
unterschieden werden muss. Angenommen, ein mit Wasser ver
dünnter Branntwein zeige einen Alkoholgehalt von 5 pCt. dem
Gewichte nach, so ist seine specifisehe Schwere nach Ausweis
der Tabelle VII, Bd. I, S. 134, = 0.9914. Wenn nun diese
Flüssigkeit in Essig umgewandelt wird, so erlangt sie einen
Essigsäuregehalt von 5.354 pCt. und der Branntweinessig hat
dann eine specifisehe Schwere (nach Tabelle S. 174) von 1.00953.
Die Differenz zwischen beiden beträgt 1.00953—0.9914 = 0.01813,
und auf jedes Procent Essigsäure im Essig kommt demnach im
Durchschnitte eine Zunahme an specifischer Schwere von
5.354
= 0. 00338 — eine Zunahme, die gross genug ist, um sowohl
mit einem empfindlichen Aräometer, wie auch noch genauer mit
dem Tausendgranfiäschen erkannt zu werden. Berechnet man
dieselbe Grösse für Alkoholgehalte des verdünnten Branntweins
von 1 bis 8 pCt., so ergiebt sich dieselbe einzeln und im Durch
schnitte aller Zahlen von 1 bis 8 pCt. Alkoholgehalt mit = 0.0034,
wie die folgenden Tabellen ausweisen. Man muss nämlich hier
bei folgende Umstände berücksichtigen:
Nach den stöchiometrischen Berechnungen S. 162 entstehen
aus 57.5 Gewichtstheilen Alkohol 63.75 wasserfreie Essigsäure
und 33.75 Wasser, zusammen 97.5 Gewichtstheile neue Pro
ducte. Auf einen Gewichtstheil Alkohol entfallen demnach 1.108
Essigsäure und 0.587 Wasser, an beiden zusammen 1.695 Ge
wichtstheile. Für Gemische von Alkohol und Wasser von 1 bis
8 pCt. Alkoholgehalt ergeben sich nach der obigen Proportion
die folgenden Zahlen: