hindern. Als solche Zusätze hat man verschiedene Substanzen
vorgeschlagen, wie Kampher, Holz- oder Steinkohlentheer, in
dem die Reinigung dann ungemein schwierig ist und die Kosten
derselben den Betrag der Steuerrückzahlung übersteigen, so
dass man erstere wohl unterlassen wird.
Den Kampher will man dazu nicht als vollkommen ausrei
chend anerkennen; der Theer (Brenzöl) hat dazu Anwendung
gefunden, allein es scheint dem Fabrikanten damit wenig genützt
zu sein, weil, wenn die Gegenwart desselben im verdünnten
Branntwein auch die Essigbildung nicht hindert, doch die Er
zeugung reinen Bleizuckers aus mit solchem Brenzöl verun
reinigten Essig erschwert und jener aus Holzessig ähnlich ge
macht wird, wobei man die grösste Mühe hat und die bedeu
tendsten Kosten aufwenden muss, um vorerst das Brenzöl aus
dem Holzessig zu entfernen.
Es scheint aber die Erzeugung von Bleizucker aus Brannt
weinessig, ohne Versetzung des dazu verwendeten Branntweins
mit fremdartigen, die Fabrikation erschwerenden Stoffen ausführ
bar zu seiu, wenn dabei auf folgende Umstände Rücksicht ge
nommen wird.
Die Rückzahlung der eingehobenen Steuer von dem zur
Bereitung des Bleizuckers nach vorausgegangener Essigbildung
verwendeten Branntwein bezweckt eine Erleichterung und Be
günstigung dieser Fabrikation. Um jedoch den Steuerfond keiner
Bevortheilung auszusetzen, muss die Steuerbehörde sich
1. in genaue Kenntniss setzen von der Menge des dazu
verwendeten Branntweins oder Weingeistes und von ihrem Al
koholgehalte, weil davon der zurück zu zahlende Steuerbetrag
bedingt wird; dann aber auch
2. die Ueberzeugung erhalten, dass dieses Quantum Brannt
wein oder Weingeist auch wirklich zur Essig- und Bleizucker
erzeugung verwendet werden wird.
Das Erstere kann jedesmal nach erfolgter Anmeldung von
der Steuerbehörde leicht erhoben und das Zweite dürfte voll
kommen erreicht werden, wenn dieses Quantum Branntwein oder
Weingeist sogleich unter Aufsicht der Steuerbehörde mit dem
erforderlichen Quantum Wasser verdünnt und auch der zur Be
förderung der Essigbildung dienende Essig zugesetzt wird. Wenn
nun einer solchen Bleizuckerfabrik der Besitz eines zusammen-