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— Die Zeitrechnung der Mohammedaner und Juden. —
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noch ziemlich komplizierte Regeln besitzen, nach welchen sie ein
zelne Tage ein- oder ausschalten c .
Xu 303: a. Die zwölf Monate der Mohammedaner und Juden tragen nach
Ideler folgende Namen:
Nro.
Mohammed. Monate
Dauer
Jüdische Monate
Jahrestage
1
Moharrem ....
30 d
Nisan (Nissan) . . .
1—30
2
Safar
29
Jjar (Jyar) ....
31—59
3
Rebi el-awwel . . .
30
Sivan
60—89
4
Rebi el-accher . . .
29
Tliamus (Tamouz) . .
90—118
5
Dschemädi el-awwel .
30
Ab
119 — 148
6
Dschemädi el-accher .
29
Elui (Elloul) ....
149—177
7
Redschel
30
Thischri (Tisseri) . .
178-207
8
Schabän
29
Marcheschwan (Hervan)
208—236
9
Ramadan
30
Kislev (Kislew) . . .
237—266
10
Schewwäl
29
Thebeth (Tebeth) . .
267—295
11
Dsü’l-kade ....
30
Schebath (Schebat)
296—325
12
Dsü’l-hedsche . . .
29
Adar
326—354
Der erste Tag, oder vielmehr nach arabischem Gebrauche die erste Nacht des
Moharrem sollte mit einem solchen Sonnenuntergänge beginnen, dass je nach
demselben die Mondsichel zum ersten Male sichtbar war. Dabei wurde der
Anfang der Zeitrechnung auf den 1. Moharrem desjenigen Jahres gelegt, in
welchem Mohammed von Mekka nach Medina flüchtete, und dieser Aera der
Name Hedschra (Aera der Flucht) beigelegt, und zwar soll dieser erste Mo
harrem dem 15. Juli des Jahres 622 der christlichen Zeitrechnung entsprechen.
— Zur Zeit, wo bei den Juden ihr um 1500 v. dir. lebender Gesetzgeber Moses
das Mondjahr einführte, begann dasselbe ungefähr zur Zeit der Frühlings
nachtgleiche mit dem Monate Nisan oder dem Ährenmonate, — jedoch musste
der Jahresanfang um einen Monat verschoben werden, wenn das Reifen der
Gerste etwas verspätet einzutreffen schien, da am 15. Nisan reife Ähren ge
opfert werden mussten. Eine festere Ordnung erhielt der jüdische Kalender
erst nach der Rückkehr aus der babylonischen Gefangenschaft (538 v. dir.),
und es scheinen auch erst damals die übrigen Monate, welche früher nur
Ordnungsnummern besassen, ihre Namen erhalten zu haben, während gleich
zeitig der Anfang des bürgerlichen Jahres auf den ersten Thischri verlegt
wurde, der mit dem Moled (dem Neumonde oder vielmehr dem Sichtbarwerden
der Mondsichel) zusannnenfallen sollte. — b. Da der synodische Monat 29 <1 ,5306
hält, während der Rechnungsmonat der Mohammedaner nur 29 ll ,5 beträgt, so
ist letzterer um 0'',030G, also das Mondjahr um 0'',367 zu kurz, — eine Zahl,
welche in 30 Jahren auf ll d ,01 aufläuft, so dass im Verlaufe von 30 Jahren
jeweilen 11 Tage eingeschaltet werden müssen, wenn die Zeitrechnung mit den
Mondphasen im Einklänge bleiben soll. Und in der That führten die Mo
hammedaner ziemlich frühe (jedenfalls kaum erst nach der Mitte des 18. Jahr
hunderts, wo der Fehler bereits auf mehr als 400 Tage angelaufen wäre) eine
solche 30jährige Schaltperiode ein, indem sie in den 11 Jahren 2, 5, 7, 10, 13,
16, 18, 21, 24, 26, 29 je den letzten Monat zu einem vollen machten. In
diesem 30jährigen Cyklus betrugen somit