Full text: Einleitung in die Astronomie (2. Halbbd.)

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Die Fixsterne und Wandelsterne. 
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setzten uni die Mitte des 17. Jahrhunderts nach dem Vorschläge von Joh. Adam 
Schall (Köln 1591 — Peking 1666; Jesuit und Vorstand des matli. Tribunals 
in Peking), die Kerbe gleich 15 Minuten, so dass von da hinweg ihre Minute 
mit der unsrigen übereinstimmt. 
I!)8. Wahre, mittlere und bürgerliche Zeit. — Wie 
bereits angedeutet, ist der wahre Sonnentag (teils infolge der ellip 
tischen Bewegung, teils wegen der Schiefe der Ekliptik) etwas 
veränderlich, und zwar schwankt er zwischen einem IX 15/6 ein 
tretenden Minimum von 23 h 59 m 39 s und einem auf XII 23 fallenden 
Maximum von 24 h 0 m 30 s . Sobald^ man daher etwas gute Uhren 
hesass, war es unbedingt notwendig, als Zeitregulator der wirk 
lichen, sich in der Ekliptik etwas ungleichförmig bewegenden Sonne, 
in Gedanken eine sich im Equator gleichförmig bewegende Sonne 
zu substituieren, — d. h. dem aus den Sonnenbeobachtungen fol 
genden Stundenwinkel der Sonne, oder der sog. wahren Zeit (appa 
rent time; W), eine durch Bechnung zu ermittelnde Korrektion, 
die sog. Zeitgleicliung (équation of time; Z = M — W), beizufügen, 
um die der fingierten Sonne entsprechende sog. mittlere Zeit (mean 
time; M) zu erhalten®. Wir werden später (494) einlässlich von 
der Berechnung dieser Zeitgleichung sprechen, und es mag vorläufig 
die Angabe genügen, dass sie annähernd 
1112 IV 15 V 14 VI 14 VII26 VIII31 XI 18 XII.24 
14 m 31 8 0 — 3 m 53 s 0 6 tn 12 s 0 — 16 m 18 S 0 
beträgt. Der mittlern Zeit ist sodann noch, wo als bürgerliche Zeit 
die mittlere Zeit eines bestimmten Ortes eingeführt ist'', der 
Mittagsunterschied (217) gegen jenen Ort beizufügen, — und ebenso, 
um die auf einen ersten Meridian (218) bezügliche sog. Universalzeit 
zu erhalten, die auf denselben bezogene westliche Länge des Be 
obachtungsortes. 
Xu a. Bald nach Genf, wo schon etwa von 1780 hinweg, nach dem 
Vorschläge von Jacq. André Mailet, der Moment des mittlern Mittags durch 
einen Schlag auf die grosse Glocke der Kathedrale weithin verkündet wurde, 
nahm man auch in England die mittlere Zeit an, und 1798 gab man sich auf 
dem bei Zach in Gotha versammelten astronomischen Kongresse das Wort, 
dieselbe nicht nur in Ephemeriden, etc., ausschliesslich zu gebrauchen, sondern 
auch ihre allgemeine Einführung ins bürgerliche Leben zu befürworten. Letztere 
gelang 1810 in Berlin, 1816 in Paris, 1832 in Zürich, etc. — b. So wurde 
1853 die mittlere Berner-Zeit als bürgerliche Zeit für die ganze Schweiz ein 
geführt und ich hatte so einige Jahre das Vergnügen, in meinem Vaterlande 
„Herr der Zeit“ zu sein. 
li)4. Passagenprisma, Sonnensextant und verwandte 
Instrumente. — Unter den Mitteln, die wahre Zeit zu bestimmen,
	        
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