Full text: Kurzes Lehrbuch der organischen Chemie

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Einleitung. 
2. Molekulargewiehtsbestimmung auf physikalischem Wege. 
a) Durch Bestimmung der Gas- bzw. Dampfdichte. 
Nach dem Gesetze von Avogadro (1811) und Ampbre (1814) 
sind in allen Gasen unter gleichen Bedingungen (vollkommenem 
Gaszustande, gleicher Temperatur und gleichem Drucke) in gleich 
großen Bäumen gleich viele Moleküle enthalten. Also sind die 
Gewichte gleich großer Gasvolume gleich dem Gewichte gleich 
vieler Moleküle, d. h. die Molekulargewichte proportional den 
spezifischen Gewichten. Somit hat man, wenn Mx das Molekular 
gewicht einer zu untersuchenden Substanz, Mn das Molekular 
gewicht des Wasserstoffs bezeichnet, und das spezifische Gewicht 
der ersteren, bezogen auf Luft, = s, das des letzteren 0,069 26 
ist, das Verhältnis* 
Mx i Mn = s : 0,069 26, 
oder da Mn = 2 ist, 
Mx — 
2 .s 
0,069 26 
s. 28,87. 
Zur Bestimmung der Molekulargröße hat man also nur das spezi 
fische Gewicht eines Gases oder Dampfes, bezogen auf Luft = 1, 
zu ermitteln und mit 28,87 zu multiplizieren. 
Ist daher das spezifische Gewicht des Essigsäuredampfes 
= 2,078 gefunden, so ist 
M = 2,078.28,87 = 60, 
also die Molekularformel C 2 H 4 0 2 = 60 zu wählen. 
Desgleichen ergibt sich aus dem spezifischen Gewicht des 
Naphtalindampfes 4,43 das Molekulargewicht 128, gleich C 10 H S , 
aus dem des Benzoldampfes 2,702 die Zahl 78, entsprechend CeHg. 
Zur Anwendbarkeit dieser Methode ist erforderlich, daß die 
Temperatur des Dampfes genügend hoch über dem Siedepunkte 
liegt (der Gaszustand vollkommen ist) und die Substanz bei der 
selben keine Zersetzung erleidet. 
Bis vor wenigen Jahrzehnten war die Molekulargewichts 
bestimmung auf physikalischem Wege auf die beschriebene Me 
thode beschränkt und somit nur auf Verbindungen anwendbar, 
welche gasförmig oder unzersetzt vergasbar waren.
	        
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