Bildungsweisen. 395
Durcli Austausch von Wasserstoff gegen Halogen leiten sich
von den Benzolkohlenwasserstoffen Halogensubstitutionsprodukte
in sehr großer Zahl ab. Es sind dies farblose, leicht bewegliche,
in Wasser unlösliche, in Alkohol und Äther leicht lösliche Flüssig
keiten oder kristallisierte feste Körper, welche unzersetzt destil
lieren und durch eigentümlichen Geruch ausgezeichnet sind. Sie
sind schwerer als Wasser.
Es sind zu unterscheiden Kern- und Seitenketlensubstitutions-
produkte.
Bildungsweisen. 1. Bei der Einwirkung von Chlor oder
Brom auf aromatische Kohlenwasserstoffe entstehen (s. S. 389) je
nach den Bedingungen entweder Additionsprodukte oder (besonders
leicht bei Gegenwart von Jod, Aluminiumchlorid oder eines Ge
menges von Eisen und Eisenchlorid) Suhstitutionsprodukte (siehe
B. 18, 607). Jod wirkt nur bei Gegenwart von Jodsäure, rauchen
der Schwefelsäure oder Überschwefelsäure (Persulfat und Eis
essig) direkt substituierend. Aus Benzol erhält man der Reihe
nach die gechlorten Verbindungen bis zu C 6 C1 6 , welches unter
Vermittelung von MolybdäDpentachlorid, Jodtrichlorid usw. bei
höherer Temperatur entsteht. Auch Hexabrom- und Hexajodbenzol
existieren. Läßt man auf Toluol und seine Homologen bei Gegen
wart eines Überträgers (Jod, Eisen, Schwefel usw.) Chlor oder
Brom einwirken, so findet schon bei niederer Temperatur Eintritt
des Halogens in den Benzolkern statt. Arbeitet man ohne Über
träger, so ist entweder die Einhaltung höherer Temperatur oder
die Anwesenheit chemisch aktiven Lichtes erforderlich, um eine
Aufnahme von Halogen zu erzielen, und dasselbe tritt dann nicht
in den Benzolkern, sondern in die Seitenkette (B. 13, 1215;
A. 376, 279). (Elektrochemische Chlorierung: B. 19, 2473.)
2. Aus Sauerstoffverbindungen (Phenolen, aromatischen Alko
holen, Aldehyden, Ketonen und Säuren) durch Einwirkung von
Phosphorpentachlorid (-bromid):
C 6 H B .OH-f PC1 B = C 6 H B Cl-f P0C1 3 -f HCl.
3. Aus den (Nitro- oder) primären Aminoverbindungen, indem
man dieselben zunächst in Diazoverbindungen (s. Kap. XXI, A)