Full text: Kurzes Lehrbuch der organischen Chemie

Erforschung der Konstitution. 
19 
Kohlenstoff 
Alle diese Tatsachen führen für den Alkohol zur Konstitu 
Ideten (gas- 
nannt, zeigt 
itzt Somit 
ien, und es 
desmalige 
m ist Das 
tionsformel: 
feH 3 
CH 3 -CH 2 (OH) oder CH 3 . CH 2 . OH gleich • 
\o—H 
Der nach S. 14 mit dem Alkohol isomere Methyläther, 
C 2 H 6 0, weist keine Verschiedenheiten seiner sechs Wasser 
stoffatome auf. Hingegen wird durch Wegnahme seines Sauer 
stoffs, etwa bei der Einwirkung von Jodwasserstoff, der Zu 
sammenhang seiner beiden Kohlenstoffatome aufgehoben, 
unter Bildung von Produkten, welche nur je ein Kohlenstoffatom 
im Molekül enthalten, nämlich (je nach den Bedingungen) von 
CH 3 . 
je einem Molekül Jodmethyl und Methylalkohol bzw. von zwei 
Molekülen Jodmethyl: 
10I, C 2 H 6 0, 
E werden in 
C 2 H 6 0 -|- HJ = CH 4 0 -f- CH 3 J, bzw. 
C 2 H c O -f 2HJ = 2 CH 3 J -f- H 2 0. 
n zusammen 
sron C 2 H 5 C1, 
dann das 
Hieraus muß man schließen, daß im Methyläther die beiden 
Kohlenstoff atome nicht direkt, sondern nur durch Vermittelung 
des Sauerstoffs miteinander verbunden sind, so daß durch Weg 
nahme dieses Bindegliedes die Ursache des Zusammenhaltens der 
Kohlenstoffatome fortfällt und dieselben sich daher trennen. Diese 
rch Behand- 
alten. 
s ein Sauer 
bon hieraus, 
bilden, den 
folgt auch 
lers verhält 
n wird wie 
ustauschbar 
Verbindung 
iervon nicht 
ag (die Bin- 
durch die 
Verhältnisse finden ihren Ausdruck in der folgenden Konstitu 
tions- (oder Struktur-)formel: 
C=H 3 
1 
H 3 C.O.CH 3 gleich 0 . 
C^H 3 
In ganz entsprechender Weise läßt sich aus dem chemischen 
Verhalten der Essigsäure für diese die Konstitutionsformel 
H —0 
C=H 3 | | | 
1 o gleich H—C—C— 
C ^0H i 1 
H 0—H 
ableiten. Die Gründe für diese Formel seien der späteren Dar 
legung Vorbehalten; sie entspricht in vorzüglicher Weise dem 
chemischen Verhalten der Essigsäure und erklärt die folgenden 
2*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.