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schräg nach oben geht. Das zeigt, daß die farbigen Ionen des Metallsalzes
positiv geladen sind.
In einem anderen Versuch führte Lenard 1 ) Dämpfe von Lithium
oder Natrium-Salzen in einen elektrischen Bogen hinein. Im äußersten Saum
des Bogens gaben die Dämpfe die sogenannte Hauptserie der Spektrallinien
von Lithium oder Natrium, in der nächstfolgenden etwas wärmeren zylin
drischen Schicht trat die erste Nebenserie der Spektrallinien hervor und im
wärmsten, zentralen Teil des Lichtbogens fand Lenard die Spektrallinien
der zweiten Nebenserie.
Lenard meinte nun, daß die Hauptserie den ungeladenen Atomen
der Alkalimetalle und die erste Nebenserie den um ein Elektron verminderten
Atomen angehört, während die zweite Hauptserie von Metallatomen, die
zwei Elektronen verloren haben, ausgesandt wird.
Diese Annahme wurde jedoch durch die Untersuchungen von Stark * 2 )
und seinen Schülern über die Spektra der Kanaistrahlen nicht bestätigt.
Sie benutzten ein Rohr mit einer Anode A und einer Kathode K, die durch
löchert war, so daß beim Durchgang von Elektrizität sogenannte Kanal
strahlen vom Anodenraum rechts von A durch die Löcher der Kathode K
nach der Quarzplatte Q hindurchtraten. Das Licht der Kanalstrahlen kann
teils durch Q teils von der Seite spektroskopisch untersucht werden und
dadurch die Geschwindigkeit der leuchtenden Partikelchen in den Kanal
strahlen nach dem Dopplerschen Prinzip berechnet werden. Aber auch
aus dem Potentialgefälle und der Ladung und Masse der Partikelchen
kann dieselbe abgeleitet werden.
Die Spektra der Kanalstrahlen sind teils Bandenspektra, teils Linien
spektra. Die Bandenspektra zeigen keine Geschwindigkeit der Partikelchen
an. Dies entspricht der Annahme, daß die Bandenspektra aussendenden
Partikelchen ungeladen sind. Dies stimmt auch mit den Beobachtungen von
Zeemann über das Verhalten der Spektra von Flammen in einem magne
tischen Feld. Ganz anders verhalten sich die Linienspektra. Alle die Linien
x ) Lenard, Ann. d. Phys. 17, 227, 1905.
2 ) Stark, Phys. Zeitschr. 4, 583, 1903, 6, 892, 1905.