Mit Hilfe dieser Gleichung sind wir imstande, das Molekulargewicht
aller Substanzen zu bestimmen, soweit sie in einer Flüssigkeit löslich sind,
deren Gefrier- oder Siedepunkt im zugänglichen Temperaturgebiet liegt.
Als Beispiel für die Gültigkeit der besprochenen Gesetze mögen die folgenden
Zahlen angeführt werden. Es beträgt die relative Dampfdruckverminderung 1
des Äthyläthers (Molekular-Gewicht = 74) bei Lösung eines Mols = MGramm
einer Substanz in 1000 g Äther nach der Theorie = 0,074. Raoult fand:
Gelöste Körper
Formel
M
1
Perchloräthan
C 2 C1 6
237
0,071
Methylsalizylat
c 8 H 8 o 3
152
0,071
Methylazokuminat
C22H2604N2
382
0,068
Cyansäure
CNOH
43
0,070
Benzoesäure
C 7 H 6 0 2
122
0,071
Trichloressigsäure
C 2 H0 2 C1 3
163,5
0,071
Benzaldehyd
C 7 H 6 0
106
0,072
Kaprylalkohol
c 8 H 18 o
130
0,073
Cyanamid
cn 2 h 2
42
0,074
Anilin
c 6 h 7 n
93
0,071
Quecksilberdiäthyl
C 4 H 10 Hg
258
0,068
Antimontrichlorid
SbCl 3
228,5
0,067
Der Durchschnittswert ist 0,071, in recht guter Übereinstimmung mit
dem theoretischen. Solche Durchschnittswerte, berechnet nach Raoult für
verschiedene Lösungsmittel sind in folgender Tabelle gegeben. Ein Mol
war in hundert Molen des Lösungsmittels gelöst; der theoretische Wert ist
demnach 0,0100.
Lösungsmittel
1
Lösungsmittel
1
Wasser
0,0102
Jodmethyl
0,0105
Phosphortrichlorid
0,0108
Brommethyl
0,0109
Schwefelkohlenstoff
0,0105
Äthyläther
0,0096
Tetrachlorkohlenstoff
0,0105
Azeton
0,0101
Chloroform
0,0109
Methylalkohol
0,0103
Amylen
0,0106
Äthylalkohol
0,0101
Benzol
0,0106
Essigsäure
0,0163
Die Abweichungen überschreiten nicht die experimentellen Fehler, aus
genommen bei Essigsäure als Lösungsmittel. Aber diese Ausnahme bestätigt
die Regel, denn das Molekulargewicht der Essigsäure im Dampfzustand bei
der Versuchstemperatur ist 1,62 mal so groß, als es sich aus der chemischen