2&) Ueber das Gesetz der Gasabsorption.
[28] Besser noch lässt sich diese Proportionalität zwischen den ab-
sorbirten Gasmengen und den auf ihnen lastenden Pressungen da nach-
weisen, wo es sich um partiaren Druck handelt, d. h. wo die Druck-
änderung eines Gases durch Verdünnung mit einem andern bewirkt wird.
Die Formel ı4)
X W—B A
Ey AB II
giebt dazu ein bequemes Mittel an die Hand. Mit Hülfe derselben lässt
sich die Zusammensetzung eines aus zwei Gasen bestehenden Gemisches
berechnen, wenn folgende Größen bekannt sind: &, der Absorptions-
co&fficient des einen Gases; PP, der des andern; Y das gemeinschaftliche
Volumen beider Gase vor der Absorption unter dem Drucke PP; Vı das
übrigbleibende Volumen nach der Absorption unter dem Drucke Prand
endlich %, das absorbirende Wasservolumen. Berechnet man daher die
Zusammensetzung eines Gasgemenges aus diesen durch Beobachtung ge-
fundenen Elementen, und ergiebt die Rechnung eine Zusammensetzung,
die mit der auf eudiometrischem Wege direct ermittelten überein-
stimmt, so lässt sich daraus der Schluss ziehen, dass die der Formel zum
Grunde liegenden Prämissen richtig sind, und dass mithin das eben für
totale Pressungen nachgewiesene Gesetz auch für partiare gültig ist.
Zu den nachstehenden Versuchen dienten Gemenge von Kohlensäure
und Wasserstoff.
Erster Versuch,
Eudiometrische Bestimmung.
Vol. 5 ei
10°, 1 MM.
Wasserstoff‘. , |, 120,6 1). 0,7214 A 413,6 82,87
Nach Zusatz von Koh-
lensäure A 129,4. 0,7269 | 13,5 89,63
129) Zusammensetzung des Gases in 100 Theilen:
Wasserstoff 092,46
Kohlensäure 7,54
100.00
{8