2. Haloidderivate der Kohlenwasserstoffe.
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Isomerie der Haloidderivate der Kohlenwasserstoffe.
120. Lässt man sich durch das Princip der chemischen
Structur leiten, so ist es leicht, a priori zu dem Schluss zu ge
langen, dass hier häufig Isomeriefälle auftreten müssen, dass
dieselben für Haloidderivate von gewisser Sättigung zahlreicher
sein müssen, als für Kohlenwasserstoffe von gleichem Sätti
gungsgrade, und dass die Zahl der theoretisch möglichen Iso
mere bis zu einem gewissen Grade zugleich mit der Anzahl
der in der Zusammensetzung enthaltenen Haloidatome wächst.
So ist z. B. für den gesättigten Kohlenwasserstoff Cs Hs nur ein
Fall chemischer Structur möglich (vgl. § 105), während es für
sein einfach gechlortes Derivat zwei Fälle giebt:
1. 2.
ICH3 (CH3
iCH-i und fCHCl = CH(CH 3 ) 2 C1;
ICH2CI [CH 3
für das zweifach gechlorte Derivat C3H0CI2 sind wahrscheinlich
vier Fälle möglich:
1.
2.
3.
4.
ICH2C1
|CH 3
iCH 3
(CH3
ICH2
s'CHCl
•(CCL und
^CH 2
(CII2C1
ICH2C1
ICH3
ICIIC12
Die Zahl der Isomere wird offenbar vor allen Dingen durch
die Zahl der Structurfälle derjenigen unpaaratomigen oder
paarigatomigen (ein ungesättigtes Molecül vorstellenden) Kohlen-
wasserstoffradicale bestimmt, welche in den Haloidderivaten mit
dem Haloid verbunden gedacht werden können. Ausserdem
kann die Zahl der für die ungesättigten Haloidderivate theo
retisch möglichen Isomeriefälle noch durch die Verschiedenartig
keit der Atome, deren Affinität frei bleibt (§ 101 in d. Anmerk.),
vermehrt werden. Für die Haloidderivate der Kohlenwasser
stoffe, die zwei Atome Kohlenstoff enthalten, sind demnach fol
gende Isomere möglich: für C2H5CI ein Fall, weil für das
Radical C2H5 nur ein Fall chemischer Structur möglich ist
(§ 46); für C2H4CI2 zwei Fälle, die durch die zwei mög
lichen Isomeriefälle des Radicals C2H4 bedingt werden müssen
(§ 108); für C2H2CI2 vier Fälle, von ihnen werden zwei
durch den Unterschied in der chemischen Structur der Gruppe
C2H2, und die zwei übrigen durch die verschiedenen Rollen