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Prüfung: auf Säuren
Niederschlag nun Bariumsulfat enthält — Schwefelsäure also in der Analysen
substanz zugegen ist —, stellt man am einfachsten durch Schmelzen einer Probe
des Niederschlages am Kohle-Sodastäbchen und Auflösen der Schmelze in einem
Tropfen Wasser, der sich auf einer Silbermünze befindet, fest: wenn ein brauner
Fieck von Silbersulfid entsteht, ist Schwefelsäure zugegen; oder man prüft den
wässerigen Auszug der Schmelze mit Nitroprussidnatrium.
4. Bei der Prüfung auf Borsäure mittels des Methyl- oder Äthylesters
kann ein Gehalt der Substanz an Halogenwasserstoffsäure stören, da sich dann
Äthylhalogenide bilden, die ebenfalls eine, wenn auch schwache Grünfärbung
der Flamme bewirken können.
Man umgeht die dadurch mögliche Unsicherheit, indem man die zur
Bor sä u re prüf u ng zu verwendende Substanzprobe, falls sie Halogenwasserstoff
säuren enthält, in einer Abdampfschale im Nickelluftbade vorher mit etwas
Schwefelsäure abraucht und erst den Rückstand im Probierglase mit Methyl
alkohol und konzentrierter Schwefelsäure kocht.
5. Auf Vorhandensein von Phosphorsäure ist bei der auf Seite 59 an
gegebenen Molybdatprobe nur dann zu schließen, wenn ein gelber Niederschlag
ausfällt; Gelbfärbung der Lösung erklärt sich durch Gegenwart von etwas ge
löster Kieselsäure. Diese sehr empfindliche Probe kann zum Nachweise von
Kieselsäure in Wasser dienen.
6. Cyanide geben beim Kochen mit Natriumhydroxydlösung Ammoniak.
Um in cyanidhaltigen Substanzen einen etwaigen Ammoniakgehalt festzustellen,
ist die Ammoniakprüfung nach Ausfällung der Cyanionen anzustellen.
7. Der Nachweis von Chlor in quecksilberhaltigen Substanzen kann
Schwierigkeiten bereiten, weil es weder mit Silbernitrat die typische Silber
chloridfällung liefert, noch mit Chromat und Schwefelsäure überdestilliert.
Man verwende zum Nachweise einen Natriumcarbonatauszug, von dem man
für die Chromatdestillation einen Teil eindampft.