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— Die Bedingungen für eine Mondfinsternis.
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d A
d «
0
oder
Tg«
A-Tgi
(A - 1)* + A* • Tg 2 i
ist, und zwar erhält man durch Substitution letztem Wertes in 2 diesen
Minimalwert
ß-a-i) . « a
A'
= ß • Co i'
Tg i' =
Tg i
]/(k — l) 2 + JO • Tg 2 i k- 1
Damit aber eine partiale oder totale Finsternis entstehen kann, muss der
Minimalwert kleiner als die der äussern oder innern Berührung entsprechende
Summe oder Differenz von cp und dem scheinbaren Mondradius q sein, d. h.
ß • Co i' < cp ± q oder ß <C (f ± v 4~ (<p + q) (Se i' — 1)
wo der zweite Teil eine kleine und nahe konstante Grösse ist. Mau hat näm
lich nach den Tafeln für die
Grössen
im Max.
im Min.
im Mittel
i
5° 20' 6“
4° 57' 22“
5° 8' 44“
c
61 32
52 50
57 11
o
0,0
8,8
8,0
r
16 18
15 45
16 1,5
Q
16 46
14 24
15 35
k
16,19
10,89
13,54
t unter Benutzung
von 4 und 1
i'
5° 41' 2“
5° 27' 16“
5 " 33' 12“
<p 4 {>
3773"
3142“
3463“
<p — Q
1761
1414
1593
(y 4- q) (Se i' — l)
18", 6
14“,3
16“,3
(<p — (i) (Se i' — 1)
8,7
6,4
7,5
und kann daher unbedenklich entsprechend den mittlern Werten anuehmen,
es sei das Entstehen einer partialen oder totalen Mondfinsternis sehr nahe an
die Bedingung
ß < (O + C — r ) ± i’ + | 7 J ®
geknüpft. Setzt man in 5 die Maximal- oder Minimal werte von Q t C und ^
sowie die Minimal- oder Maximalwerte von r ein, so findet man für die par
tiale Finsternis
ß < 63' 53“ und ß < 52' 5“
für die totale Finsternis dagegen
ß < 32' 34“ und ß < 20' 46“
als Grenzwerte für das mögliche und sichere Eintreffen. In den zwischen
liegenden zweifelhaften Fällen hat man in 5 statt den Grenzwerten die bei
der betreffenden Opposition statthabenden Werte selbst einzuführen. — Würde
man statt cp den Halbmesser cp 1 des Halbschattens, der sich offenbar nach
der 1 analogen Formel
?' = 5, /50-(O + C + r) «
berechnen lässt, anwenden, so würden sich bei entsprechender Behandlung
auch die Grenzen finden lassen, zwischen welche das mögliche und sichere
Eintreten des Mondes in den Halbschatten fällt; ich abstrahiere jedoch, des
geringen Interesses dieser Erscheinung wegen, davon dies weiter auszuführen.