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Schrägansicht.
b) Das Zimmer (Fig. 174). Die gegebenen Bestimmungen
für die untere Ecke a und die Höhe der hinteren Kante a b seien dieselben
wie vorher. Auch hier soll die rechte Grundkante mit der Breitenrichtung
einen Winkel von 30° bilden.
Der Vorgang ist der nämliche wie bei Fig. 173. Man setzt zuerst die
Hinterkante a b in Perspektive und bestimmt dann die 2 Fluchtpunkte
F 1 und F. 2 . Nur auf eines ist dabei zu achten:
Die zwei Grundkanten schneiden jetzt die Horizontlinie erst mit
ihren Verlängerungen über a hinaus. Der Fluchtpunkt der rechten
Kante liegt also links, der der linken liegt rechts. Man muß somit hier
den linken Parallelstrahl 0 /, unter 30° nach dem Horizont ziehen
während beim vorigen Beispiel der rechte Parallelstrahl / 2 30° mit
dem Horizont bildete.
Dieser Unterschied zwischen Vollbauten und Innenräumen hin
sichtlich der Lage der Fluchtpunkte führt beim Anfänger leicht zu Ver
wirrungen. Um sich vor solchen zu schützen, tut man immer am besten,
sich vorher eine oberflächliche Skizze zu entwerfen, aus der dann die
Lage der Fluchtpunkte sofort erkannt wird.
§ 27. Der Gellrungsiluelitpunkt.
Liegt in der Bodenebene ein rechter Winkel, etwa als Ecke eines
rechtwinkligen Gebäudes, so bezeichnet man die Halbierungslinie des
rechten Winkels als Gehrungslinie (vgl. § 20), da sich das an der
Gebäude-Ecke befindliche Gehrungsprofil in diese Linie projiziert. Der
Fluchtpunkt der Gehrungslinie heißt der „Gehrungsflucht
punkt“*).
*) Man beachte den Unterschied zwischen „Gehrangspunkt“ (§ 20) und
„Gehrungsfluchtpunkt“. — Vielfach wird der „Gehrungsfluchtpunkt“ auch
„Diagonalpunkt“ genannt. Wir wählen indessen die Bezeichnung Gehrungs
fluchtpunkt, da bei rechteckigen Gebilden die Gehrungslinie nicht mit
der Diagonale zusammenfällt, wie dies bei quadratischen Formen der Fall ist.