Full text: Lehrbuch der malerischen Perspektive mit Einschluß der Schattenkonstruktionen

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Schrägansicht. 
b) Das Zimmer (Fig. 174). Die gegebenen Bestimmungen 
für die untere Ecke a und die Höhe der hinteren Kante a b seien dieselben 
wie vorher. Auch hier soll die rechte Grundkante mit der Breitenrichtung 
einen Winkel von 30° bilden. 
Der Vorgang ist der nämliche wie bei Fig. 173. Man setzt zuerst die 
Hinterkante a b in Perspektive und bestimmt dann die 2 Fluchtpunkte 
F 1 und F. 2 . Nur auf eines ist dabei zu achten: 
Die zwei Grundkanten schneiden jetzt die Horizontlinie erst mit 
ihren Verlängerungen über a hinaus. Der Fluchtpunkt der rechten 
Kante liegt also links, der der linken liegt rechts. Man muß somit hier 
den linken Parallelstrahl 0 /, unter 30° nach dem Horizont ziehen 
während beim vorigen Beispiel der rechte Parallelstrahl / 2 30° mit 
dem Horizont bildete. 
Dieser Unterschied zwischen Vollbauten und Innenräumen hin 
sichtlich der Lage der Fluchtpunkte führt beim Anfänger leicht zu Ver 
wirrungen. Um sich vor solchen zu schützen, tut man immer am besten, 
sich vorher eine oberflächliche Skizze zu entwerfen, aus der dann die 
Lage der Fluchtpunkte sofort erkannt wird. 
§ 27. Der Gellrungsiluelitpunkt. 
Liegt in der Bodenebene ein rechter Winkel, etwa als Ecke eines 
rechtwinkligen Gebäudes, so bezeichnet man die Halbierungslinie des 
rechten Winkels als Gehrungslinie (vgl. § 20), da sich das an der 
Gebäude-Ecke befindliche Gehrungsprofil in diese Linie projiziert. Der 
Fluchtpunkt der Gehrungslinie heißt der „Gehrungsflucht 
punkt“*). 
*) Man beachte den Unterschied zwischen „Gehrangspunkt“ (§ 20) und 
„Gehrungsfluchtpunkt“. — Vielfach wird der „Gehrungsfluchtpunkt“ auch 
„Diagonalpunkt“ genannt. Wir wählen indessen die Bezeichnung Gehrungs 
fluchtpunkt, da bei rechteckigen Gebilden die Gehrungslinie nicht mit 
der Diagonale zusammenfällt, wie dies bei quadratischen Formen der Fall ist.
	        
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