Full text: Lehrbuch der malerischen Perspektive mit Einschluß der Schattenkonstruktionen

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Schrägansicht. 
schmack einen Punkt e'. Ziehe e! F 2 und e' F x , welche / q in /' und g q 
in gAdurchschneiden. (Sollte die Bestimmung des Punktes g' infolge 
des langen Schnittes ungenau sein, so kann man /' F 1 und e' G ziehen, 
die sich in der hinteren unsichtbaren Quadratecke h' schneiden. Zieht 
man dann von F 2 nach h', so muß diese Linie durch g' gehen.) 
Wähle die Turmspitze r auf der Mittelachse nach Ges hmack und 
ziehe r e', r /', r g'. — 
(Die Behandlung der Gehrungsprofile, der Ausladung nach rechts 
oder links — je nach der Lage zum Gehrungsfluchtpunkt — folgt in 
§ 34.) 
§ 28. Der Meßpunkt. 
In § 15 (vgl. Satz 8) haben wir den Satz kennen gelernt, daß jeder 
der zwei Distanzpunkte die Eigenschaft hat, als Meßpunkt für die Tiefen 
linien dienen zu können. 
Das heißt: Ist a x a 2 eine Strecke auf einer Tiefenlinie H b (Fig. 181a), 
und zieht man nach den End 
punkten a x und a 2 vom Distanz 
punkt D x Strahlen, so schneiden 
diese auf der Grundlinie die wahre 
Länge der Strecke im Maßstabe 
der Grundlinie aus. (In Fig. 181a 
ist diese wahre Länge durch C x c 2 
bezeichnet.) Der Beweis dieses 
Satzes beruht darauf, daß in natura 
die Linie b II in der Tiefenrichtung 
(rechtwinklig zur Grundlinie) ver 
läuft, und daß die von D x ge 
zogenen Strahlen in Wirklichkeit 
45° mit der Grundlinie und mit der 
Tiefenlinie bilden. In natura sind 
also a 1 bc 1 und a 2 bc 2 gleichschenklig 
rechtwinklige Dreiecke mit rechtem 
Winkel bei b (vgl. Vorbem. B. 23). 
Die wahre Gestalt der Figur ist in 
Fig. 181b (von oben gesehen) gezeichnet. 
Es fragt sich nun, ob nicht auch für eine andere in der horizontalen 
Bodenebene liegende Gerade, die nicht Tiefenlinie ist, deren Fluchtpunkt 
also nicht der Hauptpunkt, sondern irgend ein anderer auf der Horizont 
linie liegender Punkt F ist, ein solcher Meßpunkt existiert. 
Daß dies in der Tat der Fall ist, und wie der Meßpunkt gefunden 
wird, mag folgende Betrachtung zeigen: 
In Fig. 182 a sei b F die betreffende in der Bodenebene liegende 
Gerade, F (auf der Horizontlinie) ihr Fluchtpunkt; der Punkt b liege 
auf der Grundlinie ©. Auf b F liege die Strecke a x a 2 .
	        
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