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Schrägansicht.
Grundlinie ein Teilpunkt zu liegen.) Nun bestimmt man die Lage von
Punkt a provisorisch, gemäß der Bedingung, daß der Breitenabstand
von der Hauptvertikalen = 4 dm, der Tiefenabstand von der Grundlinie
= 24 dm sein soll.
(Die Konstruktion mit Benützung von
D 2
2
ist aus
Figur 198 ersichtlich.) Zieht man durch diesen provisorischen Punkt a
Meßstrahlen von M 1 und M 2 , so findet man, daß diese die Grundlinie
in zwei Punkten treffen, von denen der eine nahezu 2 dm vom linken
Endpunkt der Grundlinie —, der andere nahezu 2 dm vom rechten End
punkt entfernt liegt. Die definitive Lage von Punkt a wird nun so be
stimmt, daß man die in Fig. 197 durch 0 und 0' bezeichneten zwei
Punkte scharf im 2. Teilstrich links und im 2. Teilstrich rechts annimmt,
nach diesen zwei Punkten die Meßstrahlen zieht und deren Schnitt
punkt als Punkt a wählt.
Zusammenfassung und weitere Konstruktion (Fig. 199).
Trage auf der Grundlinie den Grundmaßstab (1 dm =
3 / 4 cm) auf, so daß in ihren Mittelpunkt und ihre zwei Endpunkte je
ein Teilpunkt fällt.
Wähle Punkt 0 in einem Abstand = 2 dm vom linken Endpunkt,
Punkt 0' in einem Abstand = 2 dm vom rechten Endpunkt der Grund
linie. Ziehe M x 0 und M 2 0', die sich in a schneiden.
Ziehe von F t nach a. Die Verlängerung ist die rechte Boden
kante a r. Ziehe von F 2 nach a. Die Verlängerung ist die 1 i n k „e
Boden kante al.