§ 31. Verfahren beim Hinausfallen eines Fluchtpunktes. 165
die Horizontlinie in z' schneidet. Teilt man dann die Strecke y' z'
durch den Punkt x' im nämlichen Verhältnis, in dem die Strecke y z
durch den Punkt x geteilt ist, so ist die Verbindungslinie x x' die ver
langte Gerade (vgl. Vorbem. B. 42, Satz II). — Liegt der Punkt# auf
der anderen Seite des Horizontes (Fig. 225), so ist y' z' bis zum Punkt x'
im nämlichen Verhältnis zu verlängern, wie y z bis x verlängert ist.
Das Teilen (bezw. Verlängern) im gleichen Verhältnis kann etwa
in der Art ausgeführt werden, daß man die Strecke y z (Fig. 226) in den
Zirkel nimmt und als y' § von y' nach dem Horizont hinüberschlägt;
trägt man auf ihr y' £ = y x ab, und zieht durch £ eine Parallele zum
Horizont, welche die Linie y'z' (bezw. ihre Verlängerung)' in x'
schneidet, so ist x' der gesuchte Teilpunkt (vgl. Vorbem. B. 42,
Satz I).
Das angegebene Verfahren empfiehlt sich namentlich dann, Avenn
durch eine größere Anzahl Punkte x, die alle auf einer Geraden liegen,
Linien nach einem unzugänglichen Fluchtpunkte zu ziehen sind. Die
Ausführung zeigt Figur 227.
Können die zwei Parallelen y z und y' z in beliebiger Richtung
gezogen werden, so AA T ird man sie im allgemeinen am einfachsten senk
recht zum Horizont wählen (Fig. 228). — (Es sei hier en\ühnt, daß
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dieses Teilen oder Verlängern von Strecken im nämlichen Verhältnis
besonders auch dann angewendet werden kann, A\-enn einem Bilde
mehrere auf einer Ebene stehende Personen einzuzeichnen sind; vgl.
§12, Fig. 42 und 43 nebst Text. Wäre also z. B. in Fig. 228 y x eine
stehende Person und y‘ der Fußpunkt einer anderen, so hätte man in