Full text: Lehrbuch der malerischen Perspektive mit Einschluß der Schattenkonstruktionen

§ 12. Aufsicht, Untersicht, Seitenaufsicht. 
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büschel, das 2 parallele Linien — nämlich die von den Fußsohlen durch 
die Köpfe bis zum Horizont gehenden Vertikalen — proportioniert 
teilt (vgl. Vorbem. B. 42). Dasselbe gilt auch für das Folgende. 
Ist die Augenhöhe kleiner als mittlere Mannes 
höhe, so durchschneidet die Hori- 
zonthnie die Figuren proportioniert 
(Fig. 43). Man hat dann Unter 
sicht unter die Ebene, in welcher 
die Köpfe hegen, und zwar ist die 
Untersicht um so voller, je kleiner 
die Augenhöhe ist; dementsprechend 
geringer ist dann die Aufsicht auf 
die Fläche, in der die Fußsohlen 
hegen. — Ist diese Aufsicht gleich 
Null, so hegen die Fußsohlen sämt 
lich in der Horizontebene. (Dies 
kann z. B. im Theater der Fall 
sein, wenn die Bühnenhöhe gleich der Augenhöhe ist; es bilden 
sich dann die Fußsohlen der Schauspieler in die Horizontlinie ab.) — 
Umgekehrt kann man von einer menschlichen Staffage 
figur auf die Augenhöhe, und von dieser auf jede andere 
Höhe schließen, (vorausgesetzt, daß 
die Fußpunkte von Person und 
Objekt in der nämlichen horizon 
talen Ebene hegen, bezw. in der 
selben zu bestimmen sind). Nach 
§ 9 (Seite 36) ist die wahre Größe 
einer Strecke von ihrem Fußpunkt 
in der Bodenebene bis zum Hori 
zont immer gleich der Augenhöhe. 
Ist nun in dem Beispiele Fig. 44 
die Strecke a c U/ 2 mal so groß 
wie ab, so ist die Augenhöhe = 
D/ 2 Manneshöhen. Da nun die 
Strecke d e ebenfalls 1 gleich der 
Augenhöhe (also = U/ 2 Mannes 
höhen) ist, und da d f 3 mal so groß wie d e ist, — so ist die Strecke 
d f = 3 x l x / 2 Manneshöhen, also = 4 1 / 2 Manneshöhen. 
Auf dem Gesagten beruht die Tatsache, daß eine Staffagefigur im 
stande ist, das dargestellte Objekt entweder imposant und mächtig 
(Fig. 45), oder klein und gedrückt (Fig. 46) erscheinen zu lassen. Was 
die Bestimmung der wahren Höhen der Wände in Fig. 45 u. 46 anlangt, 
so ist ersichtlich — nachdem man durch den Schnittpunkt zweier 
Tiefenlinien die Horizontlinie gezogen hat —, daß in Fig. 45 die 
Augenhöhe = doppelter Manneshöhe, die Höhe der Wände also 
= 4 Manneshöhen ist. In Fig. 46 ist die Augenhöhe = 3 / 4 Manneshöhe, 
folglich sind hier die Wände — U/ 2 Manneshöhen hoch.
	        
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