§13. Das Abtragen der Breitenmaße.
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§ 13. Das Abfragen der Breitenmaße.
Das Abtragen von Breiten-, Höhen- und Tiefenmaßen gestaltete
sieh in dem ersten Ubungsbeispiel (§ 10) besonders einfach dadurch,
daß auf dem Fußboden ein quadratisches Netz aufgezeichnet war. Es
fragt sich nun, wie zu verfahren ist, um die Maße in den drei Haupt
richtungen auftragen zu können ohne Benützung eines quadratischen
Netzes.
Wir nehmen dabei stets an, es sei festgesetzt, in welcher Verjün
gung sich der Maßstab (z. B. Metermaßstab, Fußmaßstab) auf einer
bestimmten Breitenlinie — der Grundlinie — darstellen soll. — Es ist
im allgemeinen zweckmäßig, die in der Bodenebene liegende vorderste
Breitenlinie des Bildes als Grundlinie zu benützen, wie dies ja auch
im ersten Übungsbeispiel geschehen ist. Doch kann man ebenso gut
eine andere —- besonders wichtige — Breitenlinie, z. B. die Grundkante
eines Hauses oder dergl., als Grundlinie wählen.
Wir beginnen damit, auf der Grundlinie den Grundmaßstab auf
zutragen und wollen in folgendem annehmen, die Maßeinheit des Grund
maßstabes sei = 1 m in natura.
Liegt nun in der Bodenebene auf irgend einer Breitenlinie eine
Strecke a b (Fig. 49) und soll deren wahre Länge — in Metern aus-
gedrückt — bestimmt werden, so zieht man
durch a und b Tiefenlinien, welche die Grund
linie in a und b schneiden.*) Dann stellt
die Strecke a b die wahre Länge von a b
dar, gemessen mit der Maßeinheit des
Grundmaßstabes. Da aber diese Maßein
heit einem wirklichen Meter entspricht, so
hat man damit auch die wahre Länge der
fraglichen Strecke in Metern gemessen.
(Greift man die Strecke a b mit dem Stech
zirkel ab und trägt sie von 0 aus auf der
Grundlinie nach rechts auf, so kann man von dieser die Anzahl
der Meter, die a b mißt, direkt ablesen.) Der Beweis beruht darauf,
daß die im Bilde als Trapez sich darstellende Figur a b b n in Wirklich
keit ein Rechteck ist. In diesem sind die 2 gegenüber liegenden
Seiten a b und a b gleich.
Umgekehrt: Ist im Bilde irgend eine in der Bodenebene
liegende Breitenlinie und auf dieser ein Punkt a gegeben (Fig. 49),
und soll auf der Breitenlinie von a aus eine Strecke abgetragen werden,
deren natürliche Länge oder Maßzahl gegeben ist, z. B. 4 1 / 2 m, so
zieht man durch a die Tiefenlinie, welche die Grundlinie in a schneidet,
sticht auf dieser die 4 1 / 2 m in der Größe des Grundmaßstabes von a bis b
*) Die Punkte der Grundlinie werden wir in der Regel mit deutschen
Buchstaben bezeichnen.
Fig. 49.