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tionen in Form von Höhenlinien gewünscht. Bei einer undeutlichen Wie
dergabe von einzelnen Elementen (Verkehrswege, Gewässer, Bebauung),
□der bei entsprechender .Genutzeranftfrderung kann eine kartographische
Bearbeitung dieser Elemente erwünscht oder nötig sein. Sie ergibt z.B.
freigestellte, knnturierte oder signaturhaft dargestellte Verkehrs
wege, Siedlungen und einzelne Bauobjekte. Diese Bearbeitung bedeutet
bereits einen Eingriff in den Inhalt des photographischen Bildes. Der
entstehende Arbcits- und damit Kostenaufwand hängt vom Umfang der
kartographischen Bearbeitung ab und ist schwer allgemein angebbar.Die
erweiterte kartographische Ausstattung ist deshalb in der folgenden
Kastenabschätzung nicht enthalten.
3.2.2.3 Voraussetzungen zur Vervielfältigungsart
Als Vervielfältigunnswege kommen in Frage:
- photographische Kopie
- Lichtpausvervielfältigung
- Offsetdruck
Die üJahl der Verviclfältigungsart richtet sich primär nach der Aufla
genhöhe. Andere Entscheidungskriterien sind z.B. erzielbare Bilriquali-
tät, dezentralisierte Vervielfültigungsmöglichkeit und Eignung des
Druck- oder Kopiermaterials für unterschiedliche Verwendungszwecke.
Die beabsichtigte Vervielfältigungsart bestimmt den für die Herstel
lung der Vervielföltigungsvorlage (Kopieroriginal) einzuschlogenden
Weg. Wenn eine Aufrasterung der ürthophotos erfolgen soll, dann ist es
für die Herstellung des Kartenoriginals kostenmäßig unerheblich, ob da
von Lichtpausen oder Druckplatten für den Uffsetdruck horgestellt werden.
3.3 Kastenrechnungsbasis
Alle in der Folge angeführten Preise beziehen sich auf den Zeitpunkt
der Erhebungen (1977). Wurden die Kasten von Arbeitsgängen mangels
festgesetzter Tarife nach Zeitaufwand berechnet, so wurden als Grund
lage die Zeitgebühren der Bundes-Ingenieurkammer eingesetzt.
Wie in 3.1 bereits angegeben ist, ist damit zu rechnen, daß ein Teil
der Arbeiten als Gubaufträge weitergegebön werden müssen. Der Preis
zuschlag für solche Frcmdloistungen beträgt zwischen 10 und 20 %. Do
das Verhältnis Eigenleistungen zu Fremdleistungen für die einzelnen
Betriebe unterschiedlich i3t, wurde dieser Zuschlag bei der Kostener
mittlung nicht berücksichtigt.
Die Preise, die einem Besteller verrechnet werden, sind auf Grund des
in Österreich geltenden Mehrwertsteuersystcms um Q % höher.
3.3.1 Photogrammetrische Stufe
Für die Kostenschätzung der Arbeiten innerhalb der photogrammetri
schen Stufe wurden folgende Gebühren und Tarife verwendet:
- Richtsätze für Vermessungsarbeiten an Autobahnen, Ergänzung durch
Vergütungssätze für die photogrammetrische Auswertung von Luftbil
dern, herausgegeben vom Bundesministerium für Bauten und Technik
mit dem für 1977 gültigen Index von 2,68.
- Preise, die das Institut für Photogrammetrie der TU Wien bei der
Berechnung von photogrammetrischen Blöcken mit dem Programm PAT-
M43 und der Orthaphotosteuerdaten mit dem Programm SORA-DP sowie
für die Orthophotoherstellung mit ürthophotogerätesystem 0R 1 ver
rechnet.