Full text: Die rechtwinklige Projektion auf eine und mehrere Projektionsebenen (1. Teil)

gegen die 
ig haben, 
ir 15 oder 
q, wie die 
Erkl. 37. Die Projektion des positiven 
Teiles einer Geraden A soll stets mit ununter 
brochenen Strichen, jene des negativen 
Teiles aber mit unterbrochenen Strichen 
gestrichelt, gezeichnet werden, siehe Fig. 15, 
sowie Anmerkung 2. 
Erkl. 38. Aus der Stereometrie ist bekannt, 
dass unter allen Geraden B, C, A v D, F, siehe 
Figur 16, der Ebene E die Gerade A x den 
kleinsten spitzen Winkel tv x mit der Ge 
raden A einschliesst; deshalb nennt man diesen 
Winkel«^ auch den Neigungswinkel der 
Geraden A mit der Pr. Eb. 
Erkl. 39. Für die Folge soll stets voraus 
gesetzt werden, dass die positiven Teile von 
Gerader und Projektion den Winkel u\ ein- 
schliessen. Diese Angabe sei als Sinn des 
Winkels bezeichnet. 
Erkl. 40. Für den Fall, dass eine Gerade 
parallel zur Pr. Eb. verläuft, ist ihr Winkel 
w x mit der letztem Ebene gleich Null. Steht 
eine Gerade aber senkrecht zur Pr. Eb., so 
ist der Winkel u\ = 90°. 
Frage 15. WelcheBestimmupgsstücke 
müssen in der Projektionszeichnung ge 
geben sein, um die Lage einer Geraden gegen 
die Pr. Eb. erkennen und ermitteln zu können? 
Figur 17. 
Antwort. Damit die Lage einer Ge 
raden gegen die Pr. Eb. bestimmt erscheint, 
müssen entweder zwei Punkte von ihr, je 
durch ihre Projektion und ihren Abstand von 
der Pr. Eb. gegeben sein, siehe Figur 17. 
Kennt man aber von einer Geraden A, siehe 
Figur 18 und 19 ihre Projektion A v so muss 
zur Bestimmung der räumlichen Lage von A 
ausserdem die Spur s und die Grösse des 
Neigungswinkels w l bekannt sein. 
Erkl. 41. Will man sich von der Lage der 
Geraden ab im Raume, siehe Figur 17, eine 
Vorstellung verschaffen, so denke man sich 
in den Punkten a x und b x Perpendikel zur 
Zeichnungsebene errichtet, auf denselben von 
a x bezw. b x aus die Längen a x a‘ und b x b‘ nach 
aufwärts, d. h. in positiver Richtung auf 
getragen und die so sich ergebenden Punkte a 
und b mit einander verbunden. Diese Ver-
	        
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