Full text: Compendium der Geodäsie

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für die Coordinatenberechnung die Ergänzungen der Innenwinkel 
des Polvgones zu 360°, also die Außenwinkel als Brechungswinkel 
zu nehmen sind. Um nun das Polygon zum vollkommenen, richtigen 
Zusammenschlüsse zu bringen, muss man eine Ausgleichung vor 
nehmen, w r elche aber nur dann zulässig sein wird, wenn dieser 
Schlussfehler eine gewisse Fehlergrenze nicht überschreitet, da 
anderenfalls entweder grobe Fehler begangen, oder die Messungen 
nicht entsprechend genau durchgeführt wurden und daher wieder 
holt werden müssen. 
d) Die Summe der gemessenen Brechungswinkel ß sollte der 
Gleichung entsprechen: [ß]" — (w — 2) . 180°. Diese theoretische 
Bedingungsgleiehung wird jedoch nicht strenge erfüllt sein, sondern 
es wird sich ein Widerspruch Wß ergeben : 
Nach der österreichischen Catasterinstruction gilt als zulässige 
Dies auf ein Dreieck angewendet, würde sich der zulässige 
Widerspruch mit 2' 10" ergeben. 
Bei sehr ungünstigen Messungsverhältnissen können ausnahms 
weise größere Abweichungen, jedoch nur bis zum 1 '^fachen Werte 
der obigen Fehlergrenze als zulässig erklärt werden. 
b) Bezeichnet man die Coordinaten der beiden fehlerhaften 
Schlusspunkte beim Durchrechnen nach einer Richtung mit 
und nach der anderen Richtung mit . so ist: x — x ’ = w 
• USX 
der sich in der Richtung der Abscissenachse und: y^ — yj =tv y 
der sich in der Richtung der Ordinatenachse ergebende Widerspruch. 
Für den resultierenden Schlussfehler: f s — vw x 2 -\-w y 2 gibt die 
österreichische Catasterinstruction als zulässige Fehlergrenze: 
Polygonseiten bedeutet, und wobei für günstiges Terrain 20% 
weniger, dagegen für sehr ungünstiges Terrain 20% mehr zu 
rechnen sind. 
Für die auf streng theoretischem Wege nach dem Ausgleichungs- 
principe für „bedingte Beobachtungen“ vorzunehmende Ausgleichung 
Wß —(n— 2). 180 — [ßj". 
Fehlergrenze: Wß = 75" Vw. 
f s = 0-0006 [s] -(- 0'02 V[s] worin [sj die Summe der gemessenen
	        
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