28. Erläuterungen zu Abschnitt IV. Nr. 28.
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Einhaltung der dortigen Grenzen jederzeit befriedigende Resultate
verbürgt. Die vorliegenden Punktbestimmungen erscheinen nun da
bei insofern zu der einschlägigen Beurtheilung besonders geeignet,
als bei mehreren derselben und gerade den mit den grössten Schluss
abweichungen auftretenden (Berechngs.-Nrn. 2, 5, 6 u. 7), die An
wendungsgrenzen stark gestreift wurden. Eine Versuchsrechnung,
deren Vorführung hier zu weitläufig würde, zeigt auch, dass in dem
idealen Falle
o; Sß:
n• p r J n.pV= . ^(p.dx) ^(p'.dy)
o; —— und < 1, weiter ~~—= 1 —
-P -P -P -p'
selbst befim Rückwärtseinschneiden die Ergebnisse der Näherung
und der Methode vollständig dieselben sind.