Epistolae Ludovici Kepleri.
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gewesen, Eu. Kays. Mayt. bemelte observationes alle simpliciter vorzubalten, dass
wir aber dass vnsere suchen vnd begehren, kan vnns Niemandt verdencklien, dan wir
solches jure optimo tliun.
Wass aber meines Vatters seel. Manuscripta anlanget, werden hoffentlich Eu.
Kays. Mayt. mir nicht zumuthen, dass Ich dieselbigen einem andern zu publiciern
anvertrawen soll, sonderlich (wie gemelt) weil ein anderer sich nicht würde darein
finden können, da Ich in die 10 Jahr lang mit höchster meiner ander studiorum ver-
saumnuss calculando et describendo meine mühe auch angewendet vnd auch Ich der
einige männlicher Erb darzu, welchem solche manuscripta immediate ex haereditate
zustelien.
Will hiemit schliesslichen vmb Gottes vnd der lieben Justitiae willen Eu. Kays.
Mayt. allervnderthenigist gebetten haben, die wollen allergnädigst bedenckhen, 1. wass
trewe dienste mein gel. Vatter seel. vnd alle seine Voreltern, secun
dum lineam rectam biss auff meines gross Elter Vatters anhero dem
hochl. Ilauss Oesterreich in allervnderthenigsten gehorsam gelaistet, 2. dass meinem
lieben Vatter seel. nicht nur seine besoldung, so sich tempore Rudolpbi auff 500 fl.
erstreckt, biss auff 350 bei den successoribus geschmelert; sondern auch theils gar
nicht, vil weniger die, den Römischen Kaysern zu Ehren auff publicierung seiner
operum von Ihm angewendete vnkosten bezahlt worden, zu geschweigen einiger i;e-
compens vor seine gehabte mtihewaltung, vnd mit viler Verwunderung angewendeten
fleiss. 3. vnser bisshero lang aussgestandenes Ellendt vnd armuth, darüber meine
beede brüder sampt der Stieffmutter wegen höchster armuth vnd
Ellendt das leben eingebtisset, vnd wir auch nichts bessers zu hoffen haben, wo Eu.
Kays. Mayt. mit allergnädigstem schieinigem vnnss erfreulichen vnd nützlichem beschaidt
dero angebohren milte nach vnss nicht erfreuten: wie ich dan der vnderthenigsten
hoffnung gelebe, Eu. Kays. Mayt. werden (weillen sie selbst baldt in wichtigen ge-
schäfften zu verraisen gesonnen, der winter vor der thiir, vnd Ich das gelt vmbsonst
auff theurem pflaster allhie verzehren müsste) die allergnädigste vnd Ernstliche an-
ordnung tkun, damit Ich schieinig mit meinem gutten contento abgefertigt werden
möchte.
(Alss werden wir Erben so wol vor Eu. Kays. Mayt. vnd des gantzen hochlöbl.
ILauses Oesterreich glückliche Regierung, langes leben \«id incrementum den lieben
Gott trewliche bitten; alss auch in andern begebenden occasionen Eu. Kays. Mayt.
allen möglichsten vnderthenigsten gehorsam zu erweisen vnnss befleissen. Auch Ich
meinem gethanen versprechen nach mich allso verhalten, das Eu. Kays. Mayt., wie
auch die gantze Respublica literaria meinen fleiss erkhennen, mein Ehrlich Vorhaben
loben, vnd mich alss dero gehorsamsten Knecht befinden werden.) *).
Eu. Kays. Mayt. zu Gnedigster vnd schieiniger gewehrung mich vnd meine
Mitt-Erben allervnderthenigist empfehlende. (Sine die, loco et nomine.)
Ex tabulario Linciensi. Decreta ordinum Linciensium.
Weilland Johann Kepplers witib vnd Erben verehren denen Herrn Vorordneten
etliche exemplaria Ephemeridum, vnd bitten fürs erste dieselbe zu acceptiren, 2) ihnen
die 2^ Jahr ausstendige bstallungsgebür, vnd 3) die noch hinterstellige Interesse auss
dem Ambt ervolgen zulassen.
Im Ersten, der beschehenen Dedication halber, das vorhero ybergebene Suppli-
*) Cancellis inclusa superducta sunt,
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