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ß. Lineare Ausgleichungen.
§ 7. Ausgleichung
a) Die mittleren Fehler
(Regeln und Erklärungen.)
Die linearen Ausgleichungen beschäftigen sich hauptsächlich mit der
Ausgleichung von Längenmessungen, von ebenen Koordinaten, die durch
Längenmessungen gewonnen worden sind, und von geometrischen Nivelle
ments (Feinnivellements).
Bei der Ausgleichung von Längenmessungen handelt es sich fast aus
nahmslos nur darum, die relative Genauigkeit einer einfachen oder einer
Doppelmessung aus den Differenzen zwischen den Hin- und Hermessungen
oder zwischen 2 Messungen derselben Strecke überhaupt zu ermitteln. Selbst
verständlich können sich auch viele Messungen auf eine Strecke beziehen,
wobei es dann ebensowohl darauf ankommt, die relative Genauigkeit der Einzel
messungen untereinander, namentlich bei verschiedenen Beobachtern und ver
schiedenen Längenmeßwerkzeugen, wie das wahrscheinlichste Maß der in Frage
kommenden Länge festzustellen.
Im nachstehenden sollen beide Fälle behandelt werden.
a) Mittlere Fehler einer Basismessung aus Beobachtungsdifferenzen. Wir
entnehmen aus „Triangulation von Deutsch-Südwestafrika“, Berlin 1908, S. [15],
die Ergebnisse der Basismessung bei Windhuk und stellen sie für unsere
Zwecke besonders zusammen.
Die Basis besteht aus 3 Strecken und ist je 4 mal mit den beiden Invar
drähten 37 und 38 gemessen worden.
Es soll die Genauigkeit sowohl auf jeder der einzelnen der 3 Strecken
wie auf der ganzen Basis mit jedem der beiden Drähte und die Genauigkeit
aller Messungen zusammen ohne Unterscheidung der Drähte sowohl für die
einzelnen Strecken wie für die ganze Basis berechnet werden.
I. Die Berechnung des mittleren unregelmäßigen Fehlers dieser
beiden Invardrahtmessungsgruppen geschieht zunächst
a) mit Unterscheidung der beiden Drähte 37 und 38
bei 1. und 3. aus der Messung der Teilstrecken für 1 Kilometer und für die
einmalige Messung nach der Formel:
(69)
in' =
[v . V]
0 — i)
wenn v die Anzahl der Messungen und s die Streckenlänge in Kilometern ist,
und aus der ganzen Basis überhaupt für die gleichen Einheiten nach:
(70)
ìm'o
"L 2
^3
wenn m 1} m 2 , m 3 die mittleren Fehler aus (69), s lf s 2 , s 3 die ihnen ent
sprechenden Strecken und n deren Anzahl ist.
(Fortsetzung des Textes auf S. 200.)
§ 7. Ausgleichung von Längenmessungen.
von Längenmessungen
einer Basismessung.
(Rechenschema.)
Muster 15