VIII
Vorwort.
Eine wesentliche Neubearbeitung der Kapitel 4—7 (Wasserbau,
Kanalbau, Straßenbau und Hochbau) habe ich nicht für nötig gehalten,
da ihr Inhalt nur den Zweck hat, den Landmesser für seine Mitwirkung
dabei ungefähr zu orientieren. Dagegen sind die „Stadterweiterungen“,
als das Hauptarbeitsfeld des städtischen Landmessers, „der städtische
Grunderwerb“ und „die Verwaltung des Grundbesitzes“ um so sorg
fältiger durchgesehen und nach meinen Erfahrungen seit 1901 erheblich
ergänzt worden. Es erschien mir dabei zweckmäßig, auf die Technik der
Feinnivellements und des topographischen Geländeaufnehmens über die
sonst innegehaltenen Grenzen hinaus einzugehen, weil über sie in den be
kannteren Lehrbüchern nur verhältnismäßig Einseitiges zu finden ist.
In den Anhang sind die wichtigsten preußischen Gesetze zu dem
Gegenstände „Bebauungspläne“ aufgenommen worden. —
Das Buch sei in seiner neuen Gestalt allen Kollegen und Gönnern
als ein Freund, der das Beste will, empfohlen.
Vielleicht interessieren sich auch schon die Studierenden dafür,
zumal ihnen bisher auf den beiden Hochschulen Berlin und Poppelsdorf
meines Wissens keine Gelegenheit geboten ist, sich mit dem Stoffe irgendwie
näher bekannt zu machen.
Dem Magistrat von Berlin, dem ich mittelbar und unmittelbar einen
nicht unwesentlichen Teil meiner Ausbildung verdanke, spreche ich an
dieser Stelle für die Annahme der Widmung der zweiten Auflage meinen
ergebensten Dank aus. Das Berliner Stadtvermessungsamt, an dem ich
vor 25 Jahren meine praktische Vorschulung als Landmessereleve
erfahren habe, ist eines der ältesten Deutschlands und kann in seiner
Organisation als vorbildlich angesehen werden.
Berlin-Friedenau, Sommer 1909,
Abendroth,
früherer Oberlandmesser und Leiter
der Stadtvermessung von Hannover.