Full text: Der Landmesser im Städtebau

VIII 
Vorwort. 
Eine wesentliche Neubearbeitung der Kapitel 4—7 (Wasserbau, 
Kanalbau, Straßenbau und Hochbau) habe ich nicht für nötig gehalten, 
da ihr Inhalt nur den Zweck hat, den Landmesser für seine Mitwirkung 
dabei ungefähr zu orientieren. Dagegen sind die „Stadterweiterungen“, 
als das Hauptarbeitsfeld des städtischen Landmessers, „der städtische 
Grunderwerb“ und „die Verwaltung des Grundbesitzes“ um so sorg 
fältiger durchgesehen und nach meinen Erfahrungen seit 1901 erheblich 
ergänzt worden. Es erschien mir dabei zweckmäßig, auf die Technik der 
Feinnivellements und des topographischen Geländeaufnehmens über die 
sonst innegehaltenen Grenzen hinaus einzugehen, weil über sie in den be 
kannteren Lehrbüchern nur verhältnismäßig Einseitiges zu finden ist. 
In den Anhang sind die wichtigsten preußischen Gesetze zu dem 
Gegenstände „Bebauungspläne“ aufgenommen worden. — 
Das Buch sei in seiner neuen Gestalt allen Kollegen und Gönnern 
als ein Freund, der das Beste will, empfohlen. 
Vielleicht interessieren sich auch schon die Studierenden dafür, 
zumal ihnen bisher auf den beiden Hochschulen Berlin und Poppelsdorf 
meines Wissens keine Gelegenheit geboten ist, sich mit dem Stoffe irgendwie 
näher bekannt zu machen. 
Dem Magistrat von Berlin, dem ich mittelbar und unmittelbar einen 
nicht unwesentlichen Teil meiner Ausbildung verdanke, spreche ich an 
dieser Stelle für die Annahme der Widmung der zweiten Auflage meinen 
ergebensten Dank aus. Das Berliner Stadtvermessungsamt, an dem ich 
vor 25 Jahren meine praktische Vorschulung als Landmessereleve 
erfahren habe, ist eines der ältesten Deutschlands und kann in seiner 
Organisation als vorbildlich angesehen werden. 
Berlin-Friedenau, Sommer 1909, 
Abendroth, 
früherer Oberlandmesser und Leiter 
der Stadtvermessung von Hannover.
	        
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