Full text: Der Landmesser im Städtebau

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III. Der Landmesser im Städtebau. 
So gerechtfertigt nun die oben beschriebene Umlegung nach klassi 
fizierten Boden- und nach Frontwerten erscheinen muss, wenn es sich um 
Bauland an geregelten Straßen handelt, so wenig verwendbar wird sie 
dort sein, wo erst noch das Straßenland überall abzutreten ist, weil hier 
— wie schon früher angedeutet — das Land allenthalben gleich unzugäng 
lich und darum auch gleichwertig ist. Die einzige Abweichung von einer 
durchgängig gleichen Behandlung aller Umlegungsbeteiligten könnte außer 
derjenigen des verschiedenartigen Baugrundes diejenige sein, welche auf 
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Fig. 27. Baublock an geregelten Straßen nach der Umlegung. 
das Verhältnis des abgetretenen Landes zu dem verbleibenden Restlande 
und auf dessen Bebauungsfähigkeit Rücksicht nimmt. 
ß) Die Umlegung an ungeregelten Straßen. 
Die Umlegung von Bauland an ungeregelten Straßen unter 
gleichzeitiger Abtretung des erforderlichen Straßenlandes bis zur 
Mittellinie der anliegenden Straße wird aber in der Regel am gerech 
testen in der Weise geschehen, wie sie durch folgenden Leitsatz aus 
des Verfassers Buch u Die Aufstellung und Durchführung von amt 
lichen Bebauungsplänen, 2. Auflage, Berlin, Carl Heymann, 1905“ 
gekennzeichnet ist;
	        
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