Full text: Der Landmesser im Städtebau

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III. Der Landmesser im Städtebau. 
Die Eigentümer haben 
a) 
b) 
c) 
d) 
e) 
f) 
g) 
h) 
i) 
x) 
y) 
mit einem Ao^sollhaben von 
11 n 
11 11 
71 71 
11 11 
11 11 
71 71 
11 11 
71 11 
11 11 
11 11 
>7 11 
11 11 
11 11 
11 11 
11 11 11 
das macht zusammen, wie es soll 
1999 
qm — 
566 qm == 1433 qm i?02«sollhaben, 
2966 
ii 
841 
„ = 2125 
11 11 
1183 
ii 
335 
CO 
-t 
oo 
II 
ii :i 
1986 
ii 
562 
„ = 1424 
ii ii 
911 
ii 
258 
„ == 653 
ii ii 
8272 
„ — 
2339 
„ = 5933 
ii ii 
25916 
77 
7327 
„ --= 18589 
„ „ 
1036 
11 
293 
„ = 743 
ii ii 
897 
11 
254 
„ = 643 
1' n 
16281 
11 
4 607 
„ =11674 
ii ii 
9983 
„ —• 
2826 
„ = /157 
71 11 
71430 qm — 20208 qm = 51222 qm ifomsollhaben. 
Die zweite Zahlenreihe ist der Prozentsatz 28,2906 an Straßenland, 
welchen jeder Eigentümer abzutreten hat. Man kann diese Beträge, wie 
überhaupt die ganze vorläufige Berechnung des Umlegungsentwurfes mit 
Ausnahme der aus Koordinaten zu berechnenden Roh- und Reinsollmassen, 
mit dem Rechenschieber berechnen. Rechnet man z. B. mit einem ge 
wöhnlichen 25 cm-Schieber bei der Einstellung 28,29 die zweite Zahlen 
reihe obiger Zusammenstellung durch, so erhält man bei der ersten Auf 
summierung vielleicht anstatt des Solls von 20208 qm nur 19600 qm. 
Die Abweichung von 608 teilt man schnell mit Hilfe des Schiebers durch 
die vorläufige Summe von 19600, multipliziert mit dieser Einstellung die 
vorläufigen Zahlen der zweiten Reihe und fügt die so erzielten Verbesse 
rungen den vorläufigen Beträgen hinzu; dann wird die damit verbesserte 
Summe nur noch um ein paar Quadratmeter von dem Soll 20208 qm ab 
weichen, die man nach Schätzung verteilen kann. 
Sorgfältige Prüfungen dieser Berechnungsweise, die man in einer 
Viertelstunde für obiges Beispiel durchfuhren kann, mit Hilfe der Rechen 
maschine haben so wenige und dann so geringe Abweichungen (bei den 
größeren Flächen) ergeben, daß man sie ohne Bedenken bei allen ähnlichen 
Arbeiten anwenden und sie getrost den endgültigen Absteckungsarbeiten 
zugrunde legen kann. 
Um diejenige Grundstücksfront zu ermitteln, welche bei der nun auf 
Grund der einzelnen Reinsollhaben zu bewirkenden Konstruktion der neuen 
Bauplätze für die Baulandgröße derselben am zweckmäßigsten sein wird, 
ist es erforderlich, zunächst für jedes Grundstück den in dem betreffenden 
Straßenviertel nach der Baupolizeiordnung bebauungsfähigen Teil und 
unter Annahme einer mittleren bebauungsfähigen Tiefe aus beiden die 
Straßenfront zu berechnen. Hat also ein Grundstück ein endgültiges Rest 
land von 2400 qm und kann zu einem Drittel bebaut werden, so ist dieses 
Drittel von 800 qm durch die allgemein daselbst angenommene zulässige
	        
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