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III. Der Landmesser im Städtebau.
zwei gegenüberliegenden Seiten zugeführt; bei ca. 60 m Breite erhalten
diese Stücke hiernach 40—50 m Länge.
Die zu Wiesen eingerichteten Stücke bestehen im allgemeinen aus
rechteckigen oder doch möglichst regelmäßig geformten Flächen, welche
hangartig und gleichmäßig, d. h. in einem und demselben Gefälle geneigt
sind. Die Einlaßdrumme belindet sich am höchsten Punkte und gibt das
Wasser zunächst an eine Furche von ca. 0,30 m Breite und Tiefe, welche
auf der höchsten Seite des Stückes entlang läuft, ab.
Nach Füllung dieser Furche tritt das Wasser auf der ganzen Länge
derselben gleichmäßig auf die Wiese über und verbreitet sich, indem es
dem Gefälle derselben folgt, allmählich über die ganze Fläche des Stückes.
Es ist Sache des Rieselwärters, nur so viel Wasser einzulassen, als das
betreffende Stück zu konsumieren imstande ist; anderenfalls würde an
der tiefstgelegenen Stelle des Stückes das überschüssige Wasser stehen
bleiben und die Befeuchtung und Befruchtung würde ungleichmäßig werden.
Da es schwierig ist, geneigte Ebenen, welche in der Richtung des
Gefälles eine gewisse Länge überschreiten, herzustellen und gleichmäßig
zu bewässern, so ist es erforderlich, solche Flächen durch Dämmchen oder
Sammelfurchen zu trennen und in Unterabteilungen von etwa 10—30 a
zu zerlegen.
Die Einstaubassins sind horizontal gelegene Flächen von verhältnis
mäßig bedeutender Ausdehnung. Sie müssen mindestens so groß sein, daß
die gewöhnliche landwirtschaftliche Bestellung möglich bleibt, und anderer
seits nicht so groß, daß das aus den Auslaßschiebern ausströmende Wasser
versinkt, ehe es die von den Schiebern entferntesten Punkte erreicht hat.
Es kann also die Größe eines Bassins, je nach der Zahl der in ihm
vorhandenen Auslaßschieber oder sonstigen Wasserzuführungen, eine sehr
verschiedene sein; sie schwankt z. B. in Osdorf (bei Berlin) zwischen 2
und 9 ha.
Jedes Bassin ist von 0,70—1 m hohen, 4—6 m breiten Dämmen
umgeben, welche als Wege dienen, und von denen aus dasselbe durch
kurze, in den Ecken angelegte Rampen im Gefälle von 1 : 12 zugänglich
ist. Im Innern des Bassins, unmittelbar am Fuße der Dämme, befindet
sich ein Graben, welcher den Zweck hat, eine raschere und gleichmäßigere
Verteilung des Wassers über die Bassinfläche zu ermöglichen. Derselbe
ist durch die Rampen mittelst Tonröhren hindurchgeführt,
Rohrleitungen haben entweder den Zweck, die verschiedenen Gräben
unter den Wegen hindurchzuführen, oder sie werden statt der Zuführungs
gräben da angewendet, wo die Ausführung der letzteren größere Schwierig
keiten machen würde.
Bei Verlegung der Tonröhren ist der Rohrgraben nur so tief aus
zuheben, daß die Rohre auf gewachsenem Boden und im richtigen Gefälle