Full text: Der Landmesser im Städtebau

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III. Der Landmesser im Städtebau. 
zwei gegenüberliegenden Seiten zugeführt; bei ca. 60 m Breite erhalten 
diese Stücke hiernach 40—50 m Länge. 
Die zu Wiesen eingerichteten Stücke bestehen im allgemeinen aus 
rechteckigen oder doch möglichst regelmäßig geformten Flächen, welche 
hangartig und gleichmäßig, d. h. in einem und demselben Gefälle geneigt 
sind. Die Einlaßdrumme belindet sich am höchsten Punkte und gibt das 
Wasser zunächst an eine Furche von ca. 0,30 m Breite und Tiefe, welche 
auf der höchsten Seite des Stückes entlang läuft, ab. 
Nach Füllung dieser Furche tritt das Wasser auf der ganzen Länge 
derselben gleichmäßig auf die Wiese über und verbreitet sich, indem es 
dem Gefälle derselben folgt, allmählich über die ganze Fläche des Stückes. 
Es ist Sache des Rieselwärters, nur so viel Wasser einzulassen, als das 
betreffende Stück zu konsumieren imstande ist; anderenfalls würde an 
der tiefstgelegenen Stelle des Stückes das überschüssige Wasser stehen 
bleiben und die Befeuchtung und Befruchtung würde ungleichmäßig werden. 
Da es schwierig ist, geneigte Ebenen, welche in der Richtung des 
Gefälles eine gewisse Länge überschreiten, herzustellen und gleichmäßig 
zu bewässern, so ist es erforderlich, solche Flächen durch Dämmchen oder 
Sammelfurchen zu trennen und in Unterabteilungen von etwa 10—30 a 
zu zerlegen. 
Die Einstaubassins sind horizontal gelegene Flächen von verhältnis 
mäßig bedeutender Ausdehnung. Sie müssen mindestens so groß sein, daß 
die gewöhnliche landwirtschaftliche Bestellung möglich bleibt, und anderer 
seits nicht so groß, daß das aus den Auslaßschiebern ausströmende Wasser 
versinkt, ehe es die von den Schiebern entferntesten Punkte erreicht hat. 
Es kann also die Größe eines Bassins, je nach der Zahl der in ihm 
vorhandenen Auslaßschieber oder sonstigen Wasserzuführungen, eine sehr 
verschiedene sein; sie schwankt z. B. in Osdorf (bei Berlin) zwischen 2 
und 9 ha. 
Jedes Bassin ist von 0,70—1 m hohen, 4—6 m breiten Dämmen 
umgeben, welche als Wege dienen, und von denen aus dasselbe durch 
kurze, in den Ecken angelegte Rampen im Gefälle von 1 : 12 zugänglich 
ist. Im Innern des Bassins, unmittelbar am Fuße der Dämme, befindet 
sich ein Graben, welcher den Zweck hat, eine raschere und gleichmäßigere 
Verteilung des Wassers über die Bassinfläche zu ermöglichen. Derselbe 
ist durch die Rampen mittelst Tonröhren hindurchgeführt, 
Rohrleitungen haben entweder den Zweck, die verschiedenen Gräben 
unter den Wegen hindurchzuführen, oder sie werden statt der Zuführungs 
gräben da angewendet, wo die Ausführung der letzteren größere Schwierig 
keiten machen würde. 
Bei Verlegung der Tonröhren ist der Rohrgraben nur so tief aus 
zuheben, daß die Rohre auf gewachsenem Boden und im richtigen Gefälle
	        
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