Full text: Der Landmesser im Städtebau

5. Der Kanalbau (die Entwässerung). 
239 
1. „Den Lageplan des Grundstückes in 1: 200—1: 500 natürlicher Größe 
mit Angabe sämtlicher auf demselben befindlichen Gebäude, Höfe, des 
Gartens usw. 
2. Die Zeichnung in 1 : 50—1 :100 natürlicher Größe von dem Grundriß 
des untersten resp. Kellergeschosses eines jeden mit der Hausentwässe 
rung zu verbindenden Gebäudes. Die Bestimmung der einzelnen 
Gebäude sowie der einzelnen Räumlichkeiten (Waschkeller, Küche, 
Werkstatt, Pferdestall, unterkellerter Hof usw.) ist einzuschreiben. 
3. Die Zeichnung, ebenfalls in 1 : 100 natürlicher Größe, von dem Profil 
eines jeden dieser Gebäude in der Richtung des Hausentwässerungs 
rohres, und zwar durch das unterste resp. Kellergeschoß bis einschl. 
der Decke desselben (die Schnitte durch das Gebäudemauerwerk sind 
zu kolorieren). 
4. Die Entwässerungsanlagen selbst, welche in den Zeichnungen 1—3 
klar und verständlich einzutragen sind. 
Im besonderen ist folgendes zu beachten: 
a) Die Zahl der Einmündungsstellen der Hausentwässerung in den 
verschiedenen Stockwerken, sowie ihre besondere Art (Küchen 
ausguß, Klosett, Wasch- oder Badeausguß u. dergl.) ist anzugeben; 
desgl. die Lage der Entwässerungsrohre, ihr innerer Durch 
messer (in Millimetern) und ihr Material (durch passende Kolo 
rierung kenntlich gemacht). 
b) Im Profil muß die absolute Höhe des Terrains (Bürgersteigs, 
Hofes, Gartens usw.) und der Kellersohlen (nicht durchschnittene 
sind zu punktieren) über dem Normalnullpunkt ersichtlich sein. Die 
im Projekt gewählte Horizontale ist besonders auszuzeichnen und 
mit ihrer Höhenzahl zu versehen. Außerdem ist die Tieflage 
der Kellersohlen unter Terrain noch besonders zu vermerken. 
c) Die Entfernung des Austrittes des Hausentwässerungsrohres aus 
dem Grundstück von der nachbarlichen Grenze muß eingeschrieben 
werden. 
d) Die Lage des bereits vorhandenen oder bei Anschluß des Grund 
stücks an die Wasserleitung zu verlegenden Wassermessers ist 
anzugeben. 
5. Die vorgelegten Zeichnungen müssen außerdem enthalten: 
a) Maßstäbe zu den Zeichnungen und Nordrichtung; 
b) die Angabe der Straße, in welcher das Grundstück belegen ist, 
und die Hausnummer sowie die Katasterbezeichnung. Bei Eck- 
(oder durchgehenden) Grundstücken sind beide Straßen und event. 
zwei Hausnummern anzugeben;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.