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III. Der Landmesser im Städtebau.
rückt. Die Bordschwellen werden in der Regel so verlegt, daß die
meistens 12—13 cm hohe Fase mit ihrer Unterkante in die planmäßige
Bürgersteiglinie zu liegen kommt. Man hat also bei Straßenauf
nahmen die Oberkante abzulesen und das abgelesene Maß um das in
dem betr. Orte übliche Fasenmaß zu verbessern, wenn man die
richtigen Breitenmaße erhalten will.
2. Bei Straßenkreuzungen oder -einmündungen sollen tunlichst alle
Eckpunkte der Bürgersteige an den Bordkanten in gleicher Höhe mit
dem Dammkronenpunkte der Kreuzung liegen. Dies ist aber nur bei
annähernd horizontaler Lage aller in Betracht kommenden Straßen
möglich. Schneiden sich stark geneigte Straßen, so ist diejenige mit
dem größeren Verkehr unverändert durchzuführen und die andere in
allmählicher Vermittelung der entstandenen Höhenabweichungen der
Hauptstraße anzupassen. Haben Straßen ungefähr gleichen Verkehr,
so ist diejenige mit dem stärkeren Gefälle als Durchgangsstraße
anzusehen. Mündet in eine stark geneigte Straße eine horizontale
annähernd rechtwinklig oder eine stark fallende sehr spitz, so ist
die durchgängige Straße für die Länge der Kreuzung und (der Ver
mittelung wegen) schon vor- und hinterher in ihrem Hauptgefälle zu
unterbrechen und der seitlichen Straße anzupassen, nachdem auch in
dieser zur Vermittelung Abweichungen von dem Hauptgefälle vor
gesehen sind.
3. Die Blockecken sind bei Schnittwinkeln unter 60° stark zu „ver
brechen“, bei größeren Winkeln (bis 90°) so weit abzustumpfen, daß
für Eckläden an der Abstumpfung ein Eingang vorgesehen werden
kann. Aus schönheitlichen Gründen vermeidet man aber überhaupt
spitze oder stark stumpfwinklige Ecken und führt die Seitenstraßen
durch entsprechende Biegungen rechtwinklig in die Hauptstraßen ein.
Wo dies nicht angängig ist, hilft man sich anstatt durch „Ver
brechungen“ in der in Tafel III (Entwurf zum allgemeinen Bebauungs
plan) angewandten Weise.
Dementsprechend sind auch die Vorgarten-Umfriedigungen anzu
legen und bei Eckläden so weit ganz fortzulassen, daß von beiden
Straßen her ein bequemer Zugang zur Ecktür gegeben ist; ebenso
haben die Bordkanten Abrundungen (nicht Abstumpfungen) an den
Straßenecken zu erfahren, um dem Fährverkehr leichte Einbiegungen
aus einer Straße in die andere zu gestatten. Normalien sind für
diese Abrundungen nicht zu geben, sondern sind letztere vielmehr
ganz individuell zu behandeln.
Knickpunkte in den Längsrichtungen der Kantensteine sind durch
leichte Kurven auszugleichen, auch wenn dadurch stellenweise Schmäle
rungen oder Erbreiterungen des Bürgersteiges entstehen. An den