Full text: Der Landmesser im Städtebau

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III. Der Landmesser im Städtebau. 
rückt. Die Bordschwellen werden in der Regel so verlegt, daß die 
meistens 12—13 cm hohe Fase mit ihrer Unterkante in die planmäßige 
Bürgersteiglinie zu liegen kommt. Man hat also bei Straßenauf 
nahmen die Oberkante abzulesen und das abgelesene Maß um das in 
dem betr. Orte übliche Fasenmaß zu verbessern, wenn man die 
richtigen Breitenmaße erhalten will. 
2. Bei Straßenkreuzungen oder -einmündungen sollen tunlichst alle 
Eckpunkte der Bürgersteige an den Bordkanten in gleicher Höhe mit 
dem Dammkronenpunkte der Kreuzung liegen. Dies ist aber nur bei 
annähernd horizontaler Lage aller in Betracht kommenden Straßen 
möglich. Schneiden sich stark geneigte Straßen, so ist diejenige mit 
dem größeren Verkehr unverändert durchzuführen und die andere in 
allmählicher Vermittelung der entstandenen Höhenabweichungen der 
Hauptstraße anzupassen. Haben Straßen ungefähr gleichen Verkehr, 
so ist diejenige mit dem stärkeren Gefälle als Durchgangsstraße 
anzusehen. Mündet in eine stark geneigte Straße eine horizontale 
annähernd rechtwinklig oder eine stark fallende sehr spitz, so ist 
die durchgängige Straße für die Länge der Kreuzung und (der Ver 
mittelung wegen) schon vor- und hinterher in ihrem Hauptgefälle zu 
unterbrechen und der seitlichen Straße anzupassen, nachdem auch in 
dieser zur Vermittelung Abweichungen von dem Hauptgefälle vor 
gesehen sind. 
3. Die Blockecken sind bei Schnittwinkeln unter 60° stark zu „ver 
brechen“, bei größeren Winkeln (bis 90°) so weit abzustumpfen, daß 
für Eckläden an der Abstumpfung ein Eingang vorgesehen werden 
kann. Aus schönheitlichen Gründen vermeidet man aber überhaupt 
spitze oder stark stumpfwinklige Ecken und führt die Seitenstraßen 
durch entsprechende Biegungen rechtwinklig in die Hauptstraßen ein. 
Wo dies nicht angängig ist, hilft man sich anstatt durch „Ver 
brechungen“ in der in Tafel III (Entwurf zum allgemeinen Bebauungs 
plan) angewandten Weise. 
Dementsprechend sind auch die Vorgarten-Umfriedigungen anzu 
legen und bei Eckläden so weit ganz fortzulassen, daß von beiden 
Straßen her ein bequemer Zugang zur Ecktür gegeben ist; ebenso 
haben die Bordkanten Abrundungen (nicht Abstumpfungen) an den 
Straßenecken zu erfahren, um dem Fährverkehr leichte Einbiegungen 
aus einer Straße in die andere zu gestatten. Normalien sind für 
diese Abrundungen nicht zu geben, sondern sind letztere vielmehr 
ganz individuell zu behandeln. 
Knickpunkte in den Längsrichtungen der Kantensteine sind durch 
leichte Kurven auszugleichen, auch wenn dadurch stellenweise Schmäle 
rungen oder Erbreiterungen des Bürgersteiges entstehen. An den
	        
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