6. Der Straßenbau (einschl. der Straßenbahnen).
243
Kreuzungen ist darauf zu achten, daß die Saumquadern von Insel
perrons oder Kandelaber- u. dergl. Umfassungen nirgend über eine
der Bordkantenfluchten in die Dammfläche vorspringen. Ebenso sind
die Linien der Baumreihen, der Leuchtständer usw. durch Kurven
an den Brechpunkten der Straßen schönheitlicher und dem Fuß
gängerverkehr angepaßt zu gestalten, der sich ebenso in Kurven ab-
wickelt, wie der Fährverkehr.
4. Die Art des anzuwendenden Pflasters richtet sich nach der zur Ver
fügung stehenden Bausumme, nach dem Charakter der Straße und
ihren Höhenverhältnissen und nach den Ansprüchen der Anwohner
und ihrer Beitragskraft.
Straßen mit sehr starkem Verkehr und nahezu wagrechter Lage
werden mit Asphalt auf Betonunterlage versehen; haben Hauptverkehrs
straßen starke Steigungen, so kann nur gutes Steinpflaster zur Ver
wendung gelangen.
Werden besondere Ansprüche bezüglich Abschwächung des Verkehrs
geräusches gestellt, so ist Holzpflaster zu wählen. Die Anwendung des
Asphaltes hört in der Regel bei Steigungen über 1: 50, bei Holz über
1: 25 auf.
Für Bürgersteige empfiehlt sich innerhalb der eigentlichen Stadt
Asphalt mit einem 0,60—1,50 m breiten Mosaikpflasterstreifen, um das
Setzen von Bäumen und Reparaturen an den unterirdischen Leitungen
zu erleichtern.
Bäume werden mit sogenannten, in der Regel nach der Bauflucht
zu halbkreisförmig abgerundeten „Baumscheiben“ umgeben, deren Mindest
durchmesser 1 m ist. Außerhalb bewohnter Straßen, allenfalls in Villen
vierteln oder in Parkanlagen wird der Bürgersteig mit Schotter und Kies
decke befestigt, wobei alsdann um die Bäume herum ein entsprechender Raum
ungepflastert und mit einer Rollschicht aus Klinkerziegeln umgeben wird.
Die Kosten des Pflasters betragen in Großstädten etwa:
für Feldsteine (Mosaik) in Sand 8—12 M pro qm,
„ Kopfsteine in Sand 12—18 „ „ „
,, Reihenpflaster III. Kl. (Fußfläche = 2 / 3 Kopf,
auf Kies) 18—20 „ „ „
Reihenpflaster II. Kl. (Fußfläche = 4 / 5 Kopf,
auf Kies oder Schotter) 20—22 „ „ „
„ Reihenpflaster I. Kl. (Fußfläche = Kopffläche,
auf Schotter oder Beton) 25—30 ,, „ „
„ Stampfasphalt auf Beton 18,. „ „
und „ Holzpflaster auf Beton 16 „ „ „.
Neuerdings werden für Vorort- und Villenquartierstraßen die Fahr
bahnen in der Regel mit Chaussierung befestigt, auf welche nach völliger
16*