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III. Der Landmesser im Städtebau.
Bebauung der anliegenden Grundstücke Kleinpflaster gebracht wird. Die
Bürgersteige werden dann nur mit Kiesbelag und höchstens noch mit einer
schmalen Reihe Laufplatten versehen.
Die Bordschwellen kosten einschließlich Verlegung auf Beton und
Klinkerziegeln bei Sandstein 10—14 M, bei Granit 14—18 M für das
laufende Meter.
Die Absteckung seitens des Landmessers beschränkt sich auf die
Hauptlinien des ausführlichen Bebauungsplanes und auf alle Höhen der
Kreuzungen und Gefall Wechsel, wie sie in den Straßenprofilen vor
gesehen sind.
Die Aufmessung hat alle Einzelheiten in Lage und Höhe zu umfassen
und die Pflasterarten sorgfältigst zu trennen, sowie diejenigen Maße beizu
bringen, welche erforderlich sind, die einzelnen Arten auf Zehntel-qm bezw.
auf laufende halbe Dezimeter genau festzustellen. Haben mehrere Unter
nehmer oder Lieferanten an einer Straße mitgearbeitet, so ist die Grenze
ihrer „Lose“ festzustellen und einzumessen. Auch die Erd-, Kies- und
sonstigen Aufschüttungen, Betonlager usw. sind in Fläche und Höhe genau
einzumessen und in Lageplänen und Profilen so darzustellen, daß der mit
der Abrechnung beauftragte Ingenieur alle Unterlagen aus den Plänen
unmittelbar entnehmen kann. Um Streitigkeiten zu vermeiden, besteht
in vielen Großstädten die Vorschrift, derartige Aufmessungen ausschließ
lich durch vereidete Landmesser unter Hinzuziehung von Bauleiter und
Unternehmer vornehmen und auch die Pläne nur von diesen anfertigen
und bescheinigen zu lassen. Gewöhnlich müssen die Pläne dann auch die
genaue Angabe der einzelnen Pflasterabschnitte in Flächen und laufenden
Metern enthalten, durch passende Farben deutlich gemacht und durch
ein gleichfalls vom vereideten Landmesser aufgestelltes Flächen- und
Längenverzeichnis ergänzt werden. Sind bei einer und derselben Straße
in bestimmten Abschnitten verschiedenklassige Pflasterarten verwendet,
so sind die Grenzen dieser mit den seitlichen Eigentumsgrenzen der An
lieger in Beziehung zu bringen und außer in der Fläche in ihrer bezüg
lichen Eigenlänge zu ermitteln, um die spätere Kostenverteilung unter die
Anlieger in gerechter Weise bewirken zu können.
Je eine Ausfertigung dieser „Revisionspläne“ mit Profilen wird (auf
Pauseleinwand) dem Stadtbauamte und dem Unternehmer zuerteilt.
Über die Grunderwerbspläne soll weiter unten gesprochen werden.
b) Der Entwurf und Ausbau der außerhalb des Bebauungsplanes
belegenen städtischen Straßen und Wege.
Wenn außerhalb des Bebauungsplanes Straßen und Wege angelegt
werden sollen, so wird es sich entweder um vorläufige Verkehrswege-
oder um Landstraßen und IVirtschaftswege handeln.