Full text: Der Landmesser im Städtebau

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III. Der Landmesser im Städtebau. 
Bebauung der anliegenden Grundstücke Kleinpflaster gebracht wird. Die 
Bürgersteige werden dann nur mit Kiesbelag und höchstens noch mit einer 
schmalen Reihe Laufplatten versehen. 
Die Bordschwellen kosten einschließlich Verlegung auf Beton und 
Klinkerziegeln bei Sandstein 10—14 M, bei Granit 14—18 M für das 
laufende Meter. 
Die Absteckung seitens des Landmessers beschränkt sich auf die 
Hauptlinien des ausführlichen Bebauungsplanes und auf alle Höhen der 
Kreuzungen und Gefall Wechsel, wie sie in den Straßenprofilen vor 
gesehen sind. 
Die Aufmessung hat alle Einzelheiten in Lage und Höhe zu umfassen 
und die Pflasterarten sorgfältigst zu trennen, sowie diejenigen Maße beizu 
bringen, welche erforderlich sind, die einzelnen Arten auf Zehntel-qm bezw. 
auf laufende halbe Dezimeter genau festzustellen. Haben mehrere Unter 
nehmer oder Lieferanten an einer Straße mitgearbeitet, so ist die Grenze 
ihrer „Lose“ festzustellen und einzumessen. Auch die Erd-, Kies- und 
sonstigen Aufschüttungen, Betonlager usw. sind in Fläche und Höhe genau 
einzumessen und in Lageplänen und Profilen so darzustellen, daß der mit 
der Abrechnung beauftragte Ingenieur alle Unterlagen aus den Plänen 
unmittelbar entnehmen kann. Um Streitigkeiten zu vermeiden, besteht 
in vielen Großstädten die Vorschrift, derartige Aufmessungen ausschließ 
lich durch vereidete Landmesser unter Hinzuziehung von Bauleiter und 
Unternehmer vornehmen und auch die Pläne nur von diesen anfertigen 
und bescheinigen zu lassen. Gewöhnlich müssen die Pläne dann auch die 
genaue Angabe der einzelnen Pflasterabschnitte in Flächen und laufenden 
Metern enthalten, durch passende Farben deutlich gemacht und durch 
ein gleichfalls vom vereideten Landmesser aufgestelltes Flächen- und 
Längenverzeichnis ergänzt werden. Sind bei einer und derselben Straße 
in bestimmten Abschnitten verschiedenklassige Pflasterarten verwendet, 
so sind die Grenzen dieser mit den seitlichen Eigentumsgrenzen der An 
lieger in Beziehung zu bringen und außer in der Fläche in ihrer bezüg 
lichen Eigenlänge zu ermitteln, um die spätere Kostenverteilung unter die 
Anlieger in gerechter Weise bewirken zu können. 
Je eine Ausfertigung dieser „Revisionspläne“ mit Profilen wird (auf 
Pauseleinwand) dem Stadtbauamte und dem Unternehmer zuerteilt. 
Über die Grunderwerbspläne soll weiter unten gesprochen werden. 
b) Der Entwurf und Ausbau der außerhalb des Bebauungsplanes 
belegenen städtischen Straßen und Wege. 
Wenn außerhalb des Bebauungsplanes Straßen und Wege angelegt 
werden sollen, so wird es sich entweder um vorläufige Verkehrswege- 
oder um Landstraßen und IVirtschaftswege handeln.
	        
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