Full text: Der Landmesser im Städtebau

6. Der Straßenbau (einschl. der Straßenbahnen). 
245 
•d. Die 
lit einer 
:on und 
für das 
auf die 
hen der 
m vor- 
mfassen 
} beizu- 
n bezw. 
s Unter- 
Grenze 
es- und 
s genau 
der mit 
Plänen 
besteht 
schließ- 
ter und 
fertigen 
uch die 
affenden 
durch 
a- und 
Straße 
wendet, 
er An- 
bezüg- 
lter die 
rd (auf 
verden. 
anes 
agelegt 
rswege 
Da diese Straßenanlagen nur verhältnismäßig kurze Strecken um 
fassen, so kann von einer Besprechung der sonst für Landstraßen so 
überaus wichtigen kommerziellen Trassierung völlig Abstand genommen 
werden. Es kann sich hier nur um die technische Trassierung handeln, 
weil die Hauptrichtung stets gegeben sein wird. 
Die Trassierungselemente sind (vgl. Nessenius, „Der Straßen 
bau“): Längenschnitt bezw. größtzulässige Steigung, Querschnitt und 
kleinster Krümmungshalbmesser. Die Straße muß tunlichst hochwasser 
frei liegen oder, wo dies nicht durchführbahr, mit der Kronenlinie in der 
Höhe des benachbarten Geländes, um dem Hochwasser möglichst wenig 
Angriffsfläche zu geben. 
„Verlorene Steigungen“, d. h. Steigungen, die zur Überwindung 
einer Höhe nicht unmittelbar nötig waren, sondern innerhalb der Haupt 
steigungen ein wellenförmiges Profil bewirken, sind grundsätzlich zu ver 
meiden. 
Die größtzulässige Steigung ist für Preußen: 
im Gebirge . . 1: 20 für Straßen, 1:12 für Wege, 
„ Hügellande . 1:25 „ „ 1: 18 „ „ 
„ Flachlande .1:40,, „ 1:25 „ „ . 
Die vorteilhaftesten Steigungen sind entsprechend 1:24, 1: 36 und 
1: 44, bei Rampen durchschnittlich etwas steiler, von 1 : 16—1: 40. 
Bei lange andauernden Steigungen sind etwa alle 300 m horizontale 
Ruheplätze in Längen von 15—20 m vorzusehen. Ebenso sind alle sehr 
starken Krümmungen — Serpentinen oder Kehren genannt — tunlichst 
wagerecht anzulegen. 
Der Querschnitt der meisten Landstraßen enthält die Steinbahn, den 
Sommer- und den Fußweg mit Breiten von 3,5—7,0, bezw. 3,2—5,3 bezw. 
2,0—2,9 und Gesamtbreiten von 8,8—15,2 m. Wirtschaftswege werden 
zweckmäßig auf 1 oder 2, höchstens 3 Wagenbreiten, also auf 2,4—7,5 m 
angelegt und erhalten entsprechende Befestigungen ohne Fuß- und 
Sommerweg. 
In der Regel hat die Steinbahnmitte die höchste Lage, und dacht 
das Querprofil nach den Seiten ab, doch wird im Gebirge gewöhnlich die 
Talseite höher als die Bergseite angelegt, und das an dieser zusammen 
fließende Wasser durch Rohre (Kaskadendurchlässe) unter dem Land 
straßenkörper hindurch nach der Talseite geleitet. Es ist im übrigen 
Grundsatz, das Quergefälle so groß zu machen, daß Wasser nur seitlich, 
nicht dem Längsgefälle nach, abfließen kann, um Ausspülungen zu ver 
meiden. 
Der geringste Krümmungshalbmesser richtet sich nach der längsten 
ortsüblichen Wagenlänge und nach der Straßenbreite und beträgt in der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.