6. Der Straßenbau (einschl. der Straßenbahnen).
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Da diese Straßenanlagen nur verhältnismäßig kurze Strecken um
fassen, so kann von einer Besprechung der sonst für Landstraßen so
überaus wichtigen kommerziellen Trassierung völlig Abstand genommen
werden. Es kann sich hier nur um die technische Trassierung handeln,
weil die Hauptrichtung stets gegeben sein wird.
Die Trassierungselemente sind (vgl. Nessenius, „Der Straßen
bau“): Längenschnitt bezw. größtzulässige Steigung, Querschnitt und
kleinster Krümmungshalbmesser. Die Straße muß tunlichst hochwasser
frei liegen oder, wo dies nicht durchführbahr, mit der Kronenlinie in der
Höhe des benachbarten Geländes, um dem Hochwasser möglichst wenig
Angriffsfläche zu geben.
„Verlorene Steigungen“, d. h. Steigungen, die zur Überwindung
einer Höhe nicht unmittelbar nötig waren, sondern innerhalb der Haupt
steigungen ein wellenförmiges Profil bewirken, sind grundsätzlich zu ver
meiden.
Die größtzulässige Steigung ist für Preußen:
im Gebirge . . 1: 20 für Straßen, 1:12 für Wege,
„ Hügellande . 1:25 „ „ 1: 18 „ „
„ Flachlande .1:40,, „ 1:25 „ „ .
Die vorteilhaftesten Steigungen sind entsprechend 1:24, 1: 36 und
1: 44, bei Rampen durchschnittlich etwas steiler, von 1 : 16—1: 40.
Bei lange andauernden Steigungen sind etwa alle 300 m horizontale
Ruheplätze in Längen von 15—20 m vorzusehen. Ebenso sind alle sehr
starken Krümmungen — Serpentinen oder Kehren genannt — tunlichst
wagerecht anzulegen.
Der Querschnitt der meisten Landstraßen enthält die Steinbahn, den
Sommer- und den Fußweg mit Breiten von 3,5—7,0, bezw. 3,2—5,3 bezw.
2,0—2,9 und Gesamtbreiten von 8,8—15,2 m. Wirtschaftswege werden
zweckmäßig auf 1 oder 2, höchstens 3 Wagenbreiten, also auf 2,4—7,5 m
angelegt und erhalten entsprechende Befestigungen ohne Fuß- und
Sommerweg.
In der Regel hat die Steinbahnmitte die höchste Lage, und dacht
das Querprofil nach den Seiten ab, doch wird im Gebirge gewöhnlich die
Talseite höher als die Bergseite angelegt, und das an dieser zusammen
fließende Wasser durch Rohre (Kaskadendurchlässe) unter dem Land
straßenkörper hindurch nach der Talseite geleitet. Es ist im übrigen
Grundsatz, das Quergefälle so groß zu machen, daß Wasser nur seitlich,
nicht dem Längsgefälle nach, abfließen kann, um Ausspülungen zu ver
meiden.
Der geringste Krümmungshalbmesser richtet sich nach der längsten
ortsüblichen Wagenlänge und nach der Straßenbreite und beträgt in der