246
III. Der Landmesser im Städtebau.
Regel ohne Verbreiterung der Fahrbahn nicht unter 10—12 m. Bei
Wirtschaftswegen kann er in Preußen bis zu 7.5 m heruntergehen.
Sind Meßtischblätter und sonstige genauere Horizontalkurvenpläne
nicht vorhanden, so wird zur Trassierung bei sehr steilem Gelände zweck
mäßig eine annähernd genaue Höhenaufnahme mit Aneroidbarometer und
nach vorläufigem Entwürfe eine genauere Aufnahme mit Tachymeter,
Kippregel und Meßtisch oder am schnellsten und praktischsten mit
Bussole- und Meßbandzügen bewirkt.
Ist aus dem ganz allgemeinen Barometer-Höhenkurven-Material oder
aus den Meßtischblättern ungefähr die Trasse und die ungefähre Durch
schnittssteigung ermittelt, so kann man entweder mit Hilfe einer mit
Neigungsmesser oder Höhenkreis versehenen Bussole oder wieder mit der
Kippregel unmittelbar auf der Übersichtskarte mit dem vorläufigen Ent
würfe, die auf der Meßtischplatte aufgespannt ist, in allerschnellster und
genügend zuverlässiger Weise die beste Trasse ermitteln. Es geschieht dies
durch Absetzen der durchschnittlichen oder der höchstzulässigen Steigung
am Neigungsmesser und mittelst Baaken oder Latten, an denen die In
strumentenhöhe markiert ist, durch Aufsuchen des geeignetsten Durch-
stoßungspunktes und durch gleichzeitiges Peilen der gefundenen magne
tischen Azimute oder durch Ausziehen der endgültig ausgeprobten Richtung am
Kippregellineal, sowie durch Messen der Entfernung zwischen Aufstellung
und nächstem Durchstoßungspunkt von Trasse und Gelände, bezw. zwischen
je 2 Aufstellungen und einem event. übersprungenen gemeinsamen dritten
Visierpunkt, und zwar derart, daß diese tachymetrisehe Aufnahme zu
gleich für die späteren genauen Streckenpläne als Unterlage dienen kann.
Werden Aufstellungs- und Visierpunkte vermarkt und passende Radien
eingeschaltet, so ist die Trasse für die Stationierung und die Aufnahme
von Querprofilen fertig, vorausgesetzt, daß nicht eine Variante vorliegt,
mit der Vergleiche hinsichtlich der besseren und billigeren Bauausführung
anzustellen sind. Ist hei mehreren Trassen die beste ermittelt, so werden
so viel Querprofile aufgenommen, als für eine genaue Massenberechnung
unerlässig sind, und diese mit den Längsprofilen auf Millimeterpapier auf
getragen. Für alle solche Entwurfsarbeiten im Felde, bei denen es weder
in der Höhe noch in der Lage auf ein oder ein paar Zentimeter ankommt,
ist der Meßtisch mit der Kippregel das allein zweckmäßige Instrument,
weil es sofort an Ort und Stelle ein so genaues Bild von Örtlichkeit und
Entwurf gibt, als es der gewählte Maßstab überhaupt zuläßt.
Da für den Lageplan in der Regel ergänzte Katasterkarten benutzt
werden, so ist deren Maßstab für den Längenmaßstab des Längenschnittes
maßgebend, während die Höhen in einem 25 mal größeren Maßstabe auf
getragen werden. Die Querschnitte sind im Höhenmaßstabe des Längen-
profiles unverzerrt zu kartieren.