Full text: Der Landmesser im Städtebau

6. Der Straßenbau (einschl. der Straßenbahnen). 247 
Nach Ermittelung der endgültigen Gradiente, bei welcher besondere 
Rücksicht auf die entstehenden Wegekreuzungen und auf eine gute Ent 
wässerung zu nehmen ist, und nach Konstruktion der passendsten Quer 
profile des Entwurfes sind nach diesen beiden Unterlagen die Durch- 
stoßungspunkte und Spuren des auszuführenden Entwurfes in die Lagepläne 
einzuzeichnen und auf ihnen zwecks Kostenanschlag mittelst Planimeter 
harfe oder Glastafel die etwa zu erwerbenden Grundflächen für jedes 
geschnittene Grundstück zu berechnen, wobei zu berücksichtigen ist, daß 
an jeder Straßenseite zwischen Böschungs- oder Grabenkante und Privat 
eigentum ein Schutzstreifen von 0,5—1,0 m Breite liegen zu bleiben hat. 
Werden Kieslager geschnitten, so ist aus ihnen tunlichst eine Fläche für 
die spätere Kiesentnahme zum Chausseekörper vorzubehalten. 
Es ist kaum nötig, zu erwähnen, daß alle Höhenangaben auf N. N. 
zu beziehen und daß genügend viel Höhenfestpunkte (Eichenpfähle mit 
Erdkreuz und senkrecht stehendem Bolzen oder Bolzensteine) in Ent 
fernungen von 200—500 m vorzusehen sind, nach denen der Bau abge 
steckt und kontroliert werden kann. 
Bei dem Bau werden Böschungen in reinem Sandboden 1: 2, sonst 
1 : 1,5 angelegt; in Einschnitten können sie bei Fels mit 1:0,5 vorgesehen 
werden. Bei Einschnitten von geringerer Tiefe sind die Böschungen zur 
Verhütung von Schneewehen nach Möglichkeit abzuflachen. Bei der Be 
rechnung der Massen ist schon vorher Rücksicht zu nehmen auf die 
Senkung, die in Moorboden so viel betragen kann, daß dessen Mächtigkeit 
infolge der Aufschüttung auf 2 / 3 ihres ursprünglichen Wertes zusammen 
schrumpft. Sind sehr tiefe Einschnitte in losem Boden auszuführen, so 
sind Futtermauern zu errichten, durch welche zwar der Bau verteuert, 
die Grunderwerbskosten aber ermäßigt und die Straßenanlagen gegen 
Erdrutschungen gesichert werden. 
Bei Aufträgen unter 0,6 m und in Einschnitten werden stets Seiten 
gräben angelegt, deren Sohlenbreite wenigstens 0,5 m, Tiefe nicht unter 
0,5 m, Böschungsverhältnis tunlichst 1,5 fach ist und dessen Sohlengefälle 
wenigstens 1; 800 beträgt. In sehr tiefen Einschnitten wird das seitwärts 
vom Berge her zufließende Wasser in Fanggräben abgefangen, die auf 
einer der „Bermen - ‘, das sind flache Abstufungen der Böschung, anzulegen 
sind. Hier können dann anstatt der Straßengräben gepflasterte Rinnen 
vorgesehen werden, deren Längsgefälle bei gewöhnlichen Pflastersteinen 
nicht unter 1:150, bei Klinkern und Werksteinen nicht unter 1:600 
heruntergehen darf. 
Durchlässe unter dem Straßenkörper müssen eine Deckung von 
wenigstens 0,5 m haben. 
Wo die Straße nicht über Hochwasser anzulegen und eine Höhen 
lage der Dammkrone in Geländehöhe ebenfalls nicht angängig ist, werden
	        
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