6. Der Straßenbau (einschl. der Straßenbahnen). 247
Nach Ermittelung der endgültigen Gradiente, bei welcher besondere
Rücksicht auf die entstehenden Wegekreuzungen und auf eine gute Ent
wässerung zu nehmen ist, und nach Konstruktion der passendsten Quer
profile des Entwurfes sind nach diesen beiden Unterlagen die Durch-
stoßungspunkte und Spuren des auszuführenden Entwurfes in die Lagepläne
einzuzeichnen und auf ihnen zwecks Kostenanschlag mittelst Planimeter
harfe oder Glastafel die etwa zu erwerbenden Grundflächen für jedes
geschnittene Grundstück zu berechnen, wobei zu berücksichtigen ist, daß
an jeder Straßenseite zwischen Böschungs- oder Grabenkante und Privat
eigentum ein Schutzstreifen von 0,5—1,0 m Breite liegen zu bleiben hat.
Werden Kieslager geschnitten, so ist aus ihnen tunlichst eine Fläche für
die spätere Kiesentnahme zum Chausseekörper vorzubehalten.
Es ist kaum nötig, zu erwähnen, daß alle Höhenangaben auf N. N.
zu beziehen und daß genügend viel Höhenfestpunkte (Eichenpfähle mit
Erdkreuz und senkrecht stehendem Bolzen oder Bolzensteine) in Ent
fernungen von 200—500 m vorzusehen sind, nach denen der Bau abge
steckt und kontroliert werden kann.
Bei dem Bau werden Böschungen in reinem Sandboden 1: 2, sonst
1 : 1,5 angelegt; in Einschnitten können sie bei Fels mit 1:0,5 vorgesehen
werden. Bei Einschnitten von geringerer Tiefe sind die Böschungen zur
Verhütung von Schneewehen nach Möglichkeit abzuflachen. Bei der Be
rechnung der Massen ist schon vorher Rücksicht zu nehmen auf die
Senkung, die in Moorboden so viel betragen kann, daß dessen Mächtigkeit
infolge der Aufschüttung auf 2 / 3 ihres ursprünglichen Wertes zusammen
schrumpft. Sind sehr tiefe Einschnitte in losem Boden auszuführen, so
sind Futtermauern zu errichten, durch welche zwar der Bau verteuert,
die Grunderwerbskosten aber ermäßigt und die Straßenanlagen gegen
Erdrutschungen gesichert werden.
Bei Aufträgen unter 0,6 m und in Einschnitten werden stets Seiten
gräben angelegt, deren Sohlenbreite wenigstens 0,5 m, Tiefe nicht unter
0,5 m, Böschungsverhältnis tunlichst 1,5 fach ist und dessen Sohlengefälle
wenigstens 1; 800 beträgt. In sehr tiefen Einschnitten wird das seitwärts
vom Berge her zufließende Wasser in Fanggräben abgefangen, die auf
einer der „Bermen - ‘, das sind flache Abstufungen der Böschung, anzulegen
sind. Hier können dann anstatt der Straßengräben gepflasterte Rinnen
vorgesehen werden, deren Längsgefälle bei gewöhnlichen Pflastersteinen
nicht unter 1:150, bei Klinkern und Werksteinen nicht unter 1:600
heruntergehen darf.
Durchlässe unter dem Straßenkörper müssen eine Deckung von
wenigstens 0,5 m haben.
Wo die Straße nicht über Hochwasser anzulegen und eine Höhen
lage der Dammkrone in Geländehöhe ebenfalls nicht angängig ist, werden