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III. Der Landmesser im Städtebau.
im Längenprofile zur Abführung der andrängenden Hochwassermengen
sog. „Überlaufsmulden“ angeordnet, das sind Vertiefungen im Längen
profil, die ganz und gar, also auch in ihren Böschungen, sorgfältig ab
gepflastert werden und unter Umständen einen hochwasserfreien Steg für
Fußgänger erhalten, unter dem das Wasser hindurchlaufen kann.
Die Befestigung der gewölbeartig zu profilierenden Steinbahnen ge
schieht mit Steinschlag, der festgewalzt wird, oder mit Kleinpflaster auf
Kies oder auf schwacher Chaussierung. Auf die Herstellungsweise und
auf die besten Steinarten braucht hier nicht eingegangen werden.
Sommerwege und Fußwege werden tunlichst an der Süd- oder
Ostseite angeordnet, um besser trocken gehalten werden zu können, und
müssen ein Seitengefälle nach dem Graben zu von 1 :25 haben. Sie
werden mit Kies, Asche oder Steinkohlenschlacken befestigt und enthalten
beraste Stellen für Materialienbankette.
Für die Böschungsverhältnisse und Gefälle der Seitenabfahrten gelten
die Bestimmungen der Hauptstraße.
Bäume, die zum Schutz der Straße und zur deutlichen Erkennbarkeit
bei hohem Schnee oder in dunkeln Nächten an den Seiten angepflanzt
werden, müssen 0,3 m von der Planumskante entfernt stehen und eine
Minimalstammhöhe von 2,5 m haben. Ihre Entfernungen untereinander
sollen nicht geringer wie 5 m und nicht größer wie 15 m sein. Die
Zweige müssen von den Telegraphendrähten stets wenigstens 0,6 m ent
fernt gehalten werden. An der Talseite von Bergstraßen, an Uferstraßen
und bei hohen Aufträgen sind an der Planumskante Schutzmauern oder
-geiänder oder Schutzsteine und Prellpfähle anzubringen.
Alle Straßen sind zu stationieren und von 100 zu 100 m durch
seitlich zu setzende numerierte Steine (die Zahl eingemeißelt) einzuteilen.
Der Nullpunkt an der Hauptstraße, wo die neue Straße abgeht, ist in dem
Schnittpunkte der Mittellinien durch einen Stein derart zu markieren, daß die
Oberfläche des Steines mit der Dammkrone in einer Höhe liegt. Bei
manchen Straßen ist jeder Stationspunkt in dieser Weise noch besonders
vermarkt.
Nach Fertigstellung des Baues findet die Grenzvermarkung unter
Festhaltung des schon erwähnten Schutzstreifens durch Normalgrenzsteine
und die Schlußvermessung statt, deren Zahlenmaterial tunlichst so ein
zurichten ist, daß die Flächenermittelung aus Originalmaßen geschehen
kann. Ebenso müssen die Frontlängen jedes angeschnittenen Grundstückes
durch unmittelbare Messung gewonnen werden, um hier, wie bei den be
bauungsplanmäßigen Straßen, den etwaigen Kostenbeitrag nach Urmaßen
feststellen zu können.
Auch sind die Schlußvermessungs- und Grunderwerbspläne derart
einzurichten, daß aus ihnen jeder Splissenteil der betroffenen Kataster