Full text: Der Landmesser im Städtebau

248 
III. Der Landmesser im Städtebau. 
im Längenprofile zur Abführung der andrängenden Hochwassermengen 
sog. „Überlaufsmulden“ angeordnet, das sind Vertiefungen im Längen 
profil, die ganz und gar, also auch in ihren Böschungen, sorgfältig ab 
gepflastert werden und unter Umständen einen hochwasserfreien Steg für 
Fußgänger erhalten, unter dem das Wasser hindurchlaufen kann. 
Die Befestigung der gewölbeartig zu profilierenden Steinbahnen ge 
schieht mit Steinschlag, der festgewalzt wird, oder mit Kleinpflaster auf 
Kies oder auf schwacher Chaussierung. Auf die Herstellungsweise und 
auf die besten Steinarten braucht hier nicht eingegangen werden. 
Sommerwege und Fußwege werden tunlichst an der Süd- oder 
Ostseite angeordnet, um besser trocken gehalten werden zu können, und 
müssen ein Seitengefälle nach dem Graben zu von 1 :25 haben. Sie 
werden mit Kies, Asche oder Steinkohlenschlacken befestigt und enthalten 
beraste Stellen für Materialienbankette. 
Für die Böschungsverhältnisse und Gefälle der Seitenabfahrten gelten 
die Bestimmungen der Hauptstraße. 
Bäume, die zum Schutz der Straße und zur deutlichen Erkennbarkeit 
bei hohem Schnee oder in dunkeln Nächten an den Seiten angepflanzt 
werden, müssen 0,3 m von der Planumskante entfernt stehen und eine 
Minimalstammhöhe von 2,5 m haben. Ihre Entfernungen untereinander 
sollen nicht geringer wie 5 m und nicht größer wie 15 m sein. Die 
Zweige müssen von den Telegraphendrähten stets wenigstens 0,6 m ent 
fernt gehalten werden. An der Talseite von Bergstraßen, an Uferstraßen 
und bei hohen Aufträgen sind an der Planumskante Schutzmauern oder 
-geiänder oder Schutzsteine und Prellpfähle anzubringen. 
Alle Straßen sind zu stationieren und von 100 zu 100 m durch 
seitlich zu setzende numerierte Steine (die Zahl eingemeißelt) einzuteilen. 
Der Nullpunkt an der Hauptstraße, wo die neue Straße abgeht, ist in dem 
Schnittpunkte der Mittellinien durch einen Stein derart zu markieren, daß die 
Oberfläche des Steines mit der Dammkrone in einer Höhe liegt. Bei 
manchen Straßen ist jeder Stationspunkt in dieser Weise noch besonders 
vermarkt. 
Nach Fertigstellung des Baues findet die Grenzvermarkung unter 
Festhaltung des schon erwähnten Schutzstreifens durch Normalgrenzsteine 
und die Schlußvermessung statt, deren Zahlenmaterial tunlichst so ein 
zurichten ist, daß die Flächenermittelung aus Originalmaßen geschehen 
kann. Ebenso müssen die Frontlängen jedes angeschnittenen Grundstückes 
durch unmittelbare Messung gewonnen werden, um hier, wie bei den be 
bauungsplanmäßigen Straßen, den etwaigen Kostenbeitrag nach Urmaßen 
feststellen zu können. 
Auch sind die Schlußvermessungs- und Grunderwerbspläne derart 
einzurichten, daß aus ihnen jeder Splissenteil der betroffenen Kataster
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.