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III. Der Landmesser im Städtebau.
Sind Baufluchtlinie und Straßenfluchtlinie nicht eine und dieselbe,
so ist für jede eine besondere Absteckung vorzunehmen und ein besonderes
Absteckungsattest auszufertigen.
Bei den Straßenfluchtlinien, die in der Regel durch Vorgarten
mauern und sonstige Einfriedigungen befestigt werden, mag allgemein der
Grundsatz gelten, die Sockelmauern und hochgehenden Pfeiler mit ihren
Außen- (Putz-) Flächen in die richtige Linie zu setzen, Holzplanken aber
so anzulegen, daß die Außenflächen der sog. Blenden in der Soll-
Linie liegen.
Wo die Polygon- und Messungslinien nicht für die Absteckung und
Prüfung unmittelbar benutzbar sind, ist auf jeder Straßenseite eine Stand
linie festzulegen, die nach den wiederholt betonten Grundsätzen der
Parallelität usw. zu wählen, tunlichst auf die ganze Länge der benach
barten Fluchtlinie auszudehnen und später in das städtische Liniennetz
aufzunehmen ist.
Sobald der Bau so weit ist, daß die erste Balkenlage erfolgen kann,
ist die Bauflucht zu prüfen. Bei Vorgärten und bei großen Monumentalbauten
geschieht dieses, sobald das Mauerwerk aus dem Erdboden herauskommt.
In den baupolizeilichen Bestimmungen muß nun ein Höchstmaß vor
gesehen sein, welches hei Abweichungen der Baufluchten von den Soll-
Linien nicht überschritten werden darf; meistens beträgt dieses Maß rund
2 cm, was ungefähr der gewöhnlichen Putzstärke entspricht.
Über die erfolgte Prüfung ist wieder eine doppelte Bescheinigung
auszustellen, in der etwaige unzulässige Überschreitungen angegeben
werden. Auch für diese Bescheinigung ist ein Vordruck nach Analogie
des obigen vorzusehen.
Außer den horizontalen Absteckungen haben auch Höhenanweisungen
stattzufinden, die fast ausschließlich diejenige Höhenlinie betreffen, welche
durch den Schnitt einer in vorschriftsmäßiger Steigung angelegten Bürger
steigfläche mit der Hausfront entsteht. Diese Linie ist für jede Straße
und jedes Grundstück nach den Angaben des Bebauungsplanes und seiner
Längen- und Querprofile besonders zu berechnen, von Normal-Festpunkten
aus abzustecken und sowohl örtlich an der Baufront genau zu markieren,
wie auch in ihrer Erhebung über die Bürgersteigkante (Bordschwelle)
oder ähnliche nahegelegene Anhaltspunkte in der Absteckungsbescheinigung
sorfältigst kontroliert anzugeben.
Die Einhaltung dieser Höhenangaben ist bei der Schlußaufmessung
mitzuprüfen.
Bei ungewöhnlich großen Bauten (öffentlichen Gebäuden u. dergl.)
fehlen in der Regel den Architekten die Hilfsmittel und vielfach auch die
Übung, kompliziertere Grundrißfiguren mit der erforderlichen Schärfe und
Schnelligkeit abzustecken. Gewöhnlich sind dann einige Hauptachsen ge-