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Anhang.
Ziff. 4), treten im Falle des § 8 besonders erfahrene Angehörige des Heimat
schutzhundes und der ihm verwandten Vereinigungen hinzu. Unter Umständen
kann auch die Zuziehung eines Landschaftsgärtners von anerkanntem Ruf in
Frage kommen. In Gemeinden, in denen der Gemeindevorstand nicht aus einer
Mehrheit von Personen besteht und der Gemeindevorsteher (Bürgermeister) zugleich
Ortspolizeiverwalter ist, tritt nach dem Gesetz an die Stelle des Gemeinde
vorstandes der Gemeindeheamte, welcher den Gemeindevorsteher in Behinderungs
fällen zu vertreten hat. Durch besonders für diesen Fall zu erlassendes Orts
statut kann eine andere Regelung herbeigeführt werden. In Gutsbezirken tritt
an die Stelle des Gemeindevorstandes der Gutsvorsteher. Die Baupolizeibehörde
hat darauf hinzuwirken, daß Verzögerungen, die sich bei der Anhörung von
Sachverständigen und des Gemeindevorstandes nicht ganz vermeiden lassen,
tunlichst beschränkt werden. Zur Vornahme unbedeutender Bauausführungen
und baulicher Änderungen, die ohne Einwirkung auf das Landschaftshild sind,
kann die Baupolizeibehörde ohne weiteres die Genehmigung erteilen.
Berlin, den 4. August 1907.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Der Minister des Innern.
Breitenbach. I. V.: v. Bischoffshausen.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
I. A.: Schwartzkopff.
II. B. 8. 319. M. d. ö. A. — II. a. 6100. M. d. I. —
U. IV. a. 7674. M. d. g. usw. A.